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12. Januar 2006

Erster Zivilprozess im Bockwurst-Verfahren beendet

Punkt1 stimmt Ratenzahlung von 513.000 Euro zu

Runde 11 Monate nach dem Schließen der Bockwurst-Seiten (am 26.01.2005) hat der Hauptadministrator der Seite, Punkt1, einem Vergleich zugestimmt. Bockwurst war bis zu dem Close eine der erfolgreichsten deutschen Warez-Seiten.

Die Firma S.A.D. GmbH aus Ulm sowie die Engelmann Media GmbH aus Dortmund hatten beim zuständigen Landgericht Rostock Klage auf Schadensersatz erhoben. Punkt1 stimmte im Verlaufe dieses Zivilverfahrens einem Vergleich zu, dessen schriftliche Fassung gulli.com vorliegt: Darin verpflichtet sich der Beklagte unter anderem gegenüber S.A.D. zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 459.000,00 Euro und gegenüber der Engelmann Media GmbH in Höhe von 54.000,00 Euro. Die bei der Durchsuchung am 26.01.2005 sichergestellten 24.000 Euro werden an die Kläger ausgehändigt. Jährlich fallen zudem Zinsen in Höhe von 5% an.

Wie die Rechtanwaltskanzlei der Firma S.A.D. gegenüber dem Autor dieses Artikels angibt, darf Punkt1 angesichts der "bescheidenen Vermögensverhältnisse" und der "sehr ernsthaften Wiedergutmachungsbemühungen" die Summe in Raten begleichen. Der Beschluss, welcher auf das Datum 25.11.2005 datiert ist, enthält auch gleich die Summen, welche monatlich zu zahlen sind: Seit 15.11.2005 sind bis 30.12.2012 monatlich 100 Euro zu entrichten, ab 01.01.2013 erhöht sich der Betrag auf 550 Euro im Monat. Wenn der Beklagte bis zum Jahr 2036 insgesamt mindestens 225.000 Euro an die Kläger bezahlt hat, wird die restliche Summe erlassen. Sobald eine Rate später als 10 Tage nach Termin eintrifft, wird die gesamte Summe zur sofortigen Zahlung fällig.

An dieser Stelle sei daran erinnert, dass nach Abschluss des Strafverfahrens noch weitere Firmen zivilrechtlich klagen und ähnliche Forderungen aufstellen können. Bis es strafrechtlich zu Urteilen kommt, werden aber noch Monate vergehen. Inzwischen liegen die Akten nicht mehr beim Landgericht Görlitz, sondern beim für Punkt1 zuständigen Landgericht Stralsund.

Die Anwaltskanzlei leitet aus diesem Vergleich einen Gewinn des Prozesses ab und fordert den Autor dieses Artikels als Mitangeklagten wegen seiner Tätigkeit als Uploader von Bockwurst dazu auf, bis spätestens 24.01.2006 dem Vergleich ebenfalls zuzustimmen. Allerdings rät der Anwalt des Beklagten davon ab, da in einem Klageverfahren der tatsächlich entstandene Schaden nachgewiesen werden muss. Er sei ohnehin sehr überrascht gewesen, dass Punkt1 diesem Vergleich zugestimmt hat, denn dadurch gesteht er seine Schuld ein und macht es der gegnerischen Anwaltskanzlei sehr einfach. Diese musste dadurch nicht einmal nachweisen, wer Produkte der betroffenen Firmen ins Web gestellt hat oder ob durch den Download tatsächlich Schaden entstand.

  • 155 Kommentare zum Artikel
  • kannst du alles in meinem Blog (siehe Profil) lesen bzw. bei wichtigen Gerichtsentscheiden womöglich auch wieder hier auf gulli.com in den News

    Dark-Born am 31.08.2006 11:22
  • Hallo, habe ja schon lange nichts mehr vom Nachspiel um die Bockwurst gehört, es sollten doch ca. 10000 User ermittelt worden sein, um sie dann zu verurteilen. Ja ist da denn schon irgendwas bekannt geworden? oder kommt das erst noch, wenn die Betreiber der ehemaligen Wurst verurteilt wurden?

    giga8ende am 06.09.2006 23:51
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