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12. Januar 2006
Erster Zivilprozess im Bockwurst-Verfahren beendetPunkt1 stimmt Ratenzahlung von 513.000 Euro zu Runde 11 Monate nach dem Schließen der Bockwurst-Seiten (am 26.01.2005) hat der Hauptadministrator der Seite, Punkt1, einem Vergleich zugestimmt. Bockwurst war bis zu dem Close eine der erfolgreichsten deutschen Warez-Seiten. Wie die Rechtanwaltskanzlei der Firma S.A.D. gegenüber dem Autor dieses Artikels angibt, darf Punkt1 angesichts der "bescheidenen Vermögensverhältnisse" und der "sehr ernsthaften Wiedergutmachungsbemühungen" die Summe in Raten begleichen. Der Beschluss, welcher auf das Datum 25.11.2005 datiert ist, enthält auch gleich die Summen, welche monatlich zu zahlen sind: Seit 15.11.2005 sind bis 30.12.2012 monatlich 100 Euro zu entrichten, ab 01.01.2013 erhöht sich der Betrag auf 550 Euro im Monat. Wenn der Beklagte bis zum Jahr 2036 insgesamt mindestens 225.000 Euro an die Kläger bezahlt hat, wird die restliche Summe erlassen. Sobald eine Rate später als 10 Tage nach Termin eintrifft, wird die gesamte Summe zur sofortigen Zahlung fällig. An dieser Stelle sei daran erinnert, dass nach Abschluss des Strafverfahrens noch weitere Firmen zivilrechtlich klagen und ähnliche Forderungen aufstellen können. Bis es strafrechtlich zu Urteilen kommt, werden aber noch Monate vergehen. Inzwischen liegen die Akten nicht mehr beim Landgericht Görlitz, sondern beim für Punkt1 zuständigen Landgericht Stralsund. Die Anwaltskanzlei leitet aus diesem Vergleich einen Gewinn des Prozesses ab und fordert den Autor dieses Artikels als Mitangeklagten wegen seiner Tätigkeit als Uploader von Bockwurst dazu auf, bis spätestens 24.01.2006 dem Vergleich ebenfalls zuzustimmen. Allerdings rät der Anwalt des Beklagten davon ab, da in einem Klageverfahren der tatsächlich entstandene Schaden nachgewiesen werden muss. Er sei ohnehin sehr überrascht gewesen, dass Punkt1 diesem Vergleich zugestimmt hat, denn dadurch gesteht er seine Schuld ein und macht es der gegnerischen Anwaltskanzlei sehr einfach. Diese musste dadurch nicht einmal nachweisen, wer Produkte der betroffenen Firmen ins Web gestellt hat oder ob durch den Download tatsächlich Schaden entstand. Verwandte News
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