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02. August 2005

Erste Gerichtsverfahren gegen Filesharer in Europa (Update)

Fünf Prozesse starten demnächst in Großbritannien

Betrachtet man oberflächlich die Berichterstattung um die Klagen gegen Tauschbörsennutzer, wird der Eindruck erweckt, dass tausende von Filesharern vor Gericht gezerrt wurden, man sie dort schuldig sprach und zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilte. Das passiert jedoch praktisch nie: stattdessen bieten die klagenden Verbände an, gegen Zahlung einer Entschädigungssumme die Anklage fallen zu lassen. Dadurch kommt es praktisch nie zu Verhandlungen vor Gericht. In Großbritannien stehen nun die ersten 5 Verhandlungen an - nachdem bisherige Klagen immer mit Vergleichen endeten.

Reuters meldet die Einreichung der fünf Verfahren gegen britische Filesharer durch die British Phonographic Industry.
Update: Wie The Register weiss, weigerten sich die fünf Filesharer, auf entsprechende Vergleichsangebote der BPI einzugehen. Die fünf hätten zusammen 8.906 Songs auf Filesharingnetzen angeboten, die Vergleiche der BPI sah die Zahlung von bis zu 6.500 britischen Pfund vor.

Zum Vergleich: in den USA sind nun insgesamt gegen über 12.000 Filesharer Klagen eingereicht worden, zuletzt am 28. Juli gegen 765 Tauschbörsenuser. Bislang scheint davon nur ein einziger Fall zu einer Geichtsverhandlung zu führen: Dave Bink weigert sich, den Vergleich in Höhe von 3.750 Dollar zu zahlen - dafür, dass seine Tochter im Alter von 13 Jahren Songs mit Limewire aus dem Netz lud.

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