gulli: Erfolg für Jammie Thomas: Filesharing Prozess wird neu aufgerollt
17. Mai 2008

Erfolg für Jammie Thomas Filesharing Prozess wird neu aufgerollt

Der Filesharing Prozess gegen Jammie Thomas, in welchem diese zu 222.000 US-Dollar Strafe verurteilt wurde, wird scheinbar neu aufgerollt. Michael Davis, der vorsitzende Richter bei den Verhandlungen, gestand jetzt ein, dass ihm ein schwerer juristischer Fehler bei der Instruierung der Jury unterlaufen war. Deshalb muss das Verfahren noch einmal neu verhandelt werden.

Den konkreten Fehler habe er dadurch begangen, dass er die Jury darüber aufklärte, was eine Urheberrechtsverletzung sei. So teilte er ihnen mit, dass "das zur Verfügung stellen von urheberrechtlich geschützten Tonaufnahmen in einem Peer-to-Peer Netzwerk ohne eine Lizenz des Rechteinhabers eine Verletzung der exklusiven Rechte des Urhebers, wie etwa das Recht zur Vervielfältigung darstellt, ungeachtet dessen ob eine tatsächliche Verbreitung des Materials stattgefunden hat."

Genau hier lag jedoch der Fehler. In einem vorangegangenen Fall, welcher bei dem Prozess leider nicht zur Sprache kam, urteilten die Richter, dass für eine Verletzung der Rechte eine tatsächliche Verbreitung stattgefunden haben muss.

Die Tatsache, dass der Richter diesen Fehler eingestanden hat, dürfte die RIAA abermals zurückwerfen, da dadurch das alleinige Bereithalten von Dateien in einem Shared Ordner keine Verletzung mehr darstellt. Die Folge für die RIAA wird jetzt sein zu belegen, dass Jammie Thomas auch tatsächlich Dateien getauscht hat und diese nicht nur zur Verfügung stellte. Dies dürfte sich in der praktischen Durchführung als schwierig erweisen, und selbst bei einer erneuten Verurteilung von Jammie Thomas dürften die Kosten erheblich niedriger sein. Letztendlich wurde sie pauschal für die Verbreitung von 24 Tracks verurteilt, von denen jetzt aber für jeden nachgewiesen werden muss, wie oft er verteilt wurde. Die Suche nach der Nadel im Heuhaufen kann also beginnen, wenn die RIAA ihr Gesicht bewahren will. Schließlich baute man unglaublich stark auf diesen "Musterprozess", welcher allen Filesharern Angst und Schrecken einjagen sollte.

Thomas Anwalt sieht indes einen Lichtblick am Horizont, welcher die RIAA zur Verzweiflung bringen dürfte. Der neue Prozess erlaubt es Jammie Thomas nämlich das Strafmaß von 222.000 US-Dollar durch die neue Lage zu verändern.

"Thomas Anwälten zufolge liegt der tatsächliche Schaden pro Track bei etwa 70 Cent. Sollte das Gericht die vorher festgesetzte Strafe ebenfalls für unverhältnismäßig befinden, oder ihn auf das Zehnfache des tatsächlichen Schadens limitieren, wie es Gerichte in anderen Bereichen handhaben, wäre das absolut vernichtend für die RIAA.", so die Aussage von Panzer, einem Rechtsanwalt der Kanzlei.RIAA, Jammie Thomas, Strafe, Prozeß

"Stellen sie sich vor ein User würde für schuldig befunden, das Urheberrecht im Fall von 1.000 Songs verletzt zu haben. 70 Cent pro Song mit einer Limitierung auf das Zehnfache des tatsächlichen Schadens, das würde einen maximalen Schaden von 7.000 US-Dollar bedeuten. Man muss kein Finanzgenie sein, um zu verstehen, dass obwohl es sich immer noch um viel Geld dreht, es in keinstem Verhältnis zu 222.000 US-Dollar steht."

(Via eff & technewsworld ,thx)

  • 2 Kommentare zum Artikel
  • "...Letztendlich wurde sie pauschal für die Verbreitung von 24 Tracks verurteilt, von denen jetzt aber für jeden nachgewiesen werden muss, wie oft er verteilt wurde..." Wie war das doch gleich mit der von unseren Abmahn-Kanzleien und Gerichten vielzitierten Lizenzanalogie zur Streitwertbemessung?

    Alter Esel am 17.05.2008 15:10
  • Sie werden hiermit zu einer Strafe von 77,63$ verklagt. Leider kommen dazu 2Milliarden Gerichtskosten sowie die Auslagen für die Jury...

    Lord_Ego am 17.05.2008 18:14

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