gulli: EPO: Europäisches Patentamt will Rechtssicherheit bei Softwarepatenten

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25. Oktober 2008

EPO Europäisches Patentamt will Rechtssicherheit bei Softwarepatenten

Die Präsidentin des Europäischen Patentamts, Alinson Brimelow, will mehr Rechtssicherheit in Sachen Softwarepatenten. Man benötige konkrete Entscheidungen in Bezug auf verschiedene Punkte, um das Recht in dieser Hinsicht weiter zu entwickeln und Fallentscheidungen zu vereinheitlichen. Das Hauptproblem sei, dass Softwarepatente im Grunde nicht zulässig seien, es jedoch in der Praxis zum Teil üblich wäre, über Umwege Softwarepatent-ähnlichen Schutz zu erlangen.

Der Artikel 52 der Europäischen Patentkonvention (EPC) schließt den Patentschutz von Computerprogrammen grundsätzlich aus. Diese haben somit denselben Stellenwert wie wissenschaftliche Methoden, mathematische Verfahren, ästhetische Formgebungen oder Spielregeln und könnten zumindest patentrechtlich keinen Schutz erhalten. In der Praxis jedoch ergibt sich ein Problem dadurch, dass diverse Fälle und Ausnahmen einen patentähnlichen Schutz generieren, beispielsweise wenn Computerprogramme in andere, schützenswerte Verfahren involviert sind.

Alinson Brimelow will eine Klärung diverser Fragen, damit untergeordnete Kammern in einzelnen Fallentscheidungen einheitlich urteilen und damit eine Grundlage gelegt wird, um eine weitere Rechtsentwicklung zu ermöglichen. Sie hat einen "Katalog an schwierigen Sachlagen" an die Große Beschwerdekammer geschickt, um dessen abschließende Klärung sie bittet. Diese Feinheiten müssten geklärt werden, damit das Europäische Patentrecht einheitlich angewendet und nicht durch eine Vielzahl von Einzelentscheidungen verwässert und ausgehöhlt wird. (020200)

(via EPO, Heise thx!)

  • Klasse. Jetzt wird dann die viereckige Form von Fenstern patentiert und der OK Button. Hauptsache man macht es freier Software schwerer

    Raycluster am 25.10.2008 19:44
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