gullinews am Freitag, 31.10.2008 17:40 Uhr (Rating:
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Dem Teenager wurde vorgeworfen, sich in das WLAN seines Nachbarn hereingehackt zu haben, nachdem dieser sich beschwert hatte, seine Verbindung wäre zu langsam. Am Samstag, den 5. Oktober, um 9 Uhr abends erhielt der Junge Besuch der eher unangenehmen Sorte von den örtlichen Polizeibehörden, die ihn kurzerhand mitnahmen und fast drei Stunden lang verhörten, bis sein Vater einschritt. Merkwürdig an dieser Geschichte: Zehn Tage später ließ man der Familie des Jugendlichen einen Brief zukommen, in dem es hieß, die ursprünglich vorgesehene Kaution sei aufgehoben und es werde keine weiteren rechtlichen Konsequenzen geben. Weitergehende Erklärungen lieferten die Behörden nicht, woraufhin der Vater Beschwerde einlegte mit der Begründung, man habe seinen Sohn ohne Rechtsgrundlage festgenommen und verhört.
Nach eigenen Angaben und denen seines Umfelds ist der Junge technisch keineswegs besonders kompetent. Erwischt wurde er im WLAN seines Nachbarn offenbar deshalb, weil er nicht in der Lage war, den Hostname seines Rechners (den sein Vater für ihn eingerichtet hatte) zu ändern oder zu verschleiern. Das lässt ihn wie das krasse Gegenstück zum super-versierten Computerfreak, der normalerweise wegen Hacking mit dem Gesetz in Konflikt kommt, erscheinen und verleiht seiner eigenen Aussage über den Ablauf der Ereignisse Glaubwürdigkeit. Der 16-Jährige gibt an, sich in der Liste verfügbarer WLANs einfach "verklickt" und statt dem eigenen das des Nachbarn ausgewählt zu haben. Da das Netz über keinerlei Zugriffsschutz verfügte, fiel diese Tatsache zunächst gar nicht auf.
Andererseits behauptet ein Freund des Nachbarn, der Junge hätte das WLAN "gehackt" und anschließend die Verschlüsselung entfernt. Diese Theorie allerdings weist Widersprüche auf. Die meisten der zum WLAN-Hacking geeigneten Programme funktionieren nur unter Linux, was es sehr zweifelhaft macht, dass ein technisch eher unbegabter Jugendlicher damit zurechtgekommen wäre. Trotz der mittlerweile teilweise guten Dokumentation sind solche Programme doch nach wie vor eher etwas für IT-interessierte Personen. Davon abgesehen macht es absolut keinen Sinn, eine Verschlüsselung erst zu knacken und anschließend zu entfernen. Man würde sie eher schon deswegen an Ort und Stelle lassen, um keine unnötige Aufmerksamkeit auf sich zu lenken.
Sich versehentlich mit dem falschen WLAN zu verbinden ist auch in England keine Straftat. Glaubt man die Version des Jugendlichen, wird er straffrei ausgehen - was ihm ja ohnehin mittlerweile angekündigt wurde. Wieso allerdings zuvor so drastische Methoden gegen den Jungen angewendet wurden, bleibt unklar. Allerdings läuft zu genau diesem Thema momentan eine umfangreiche Untersuchung, die sogar eine IT-forensische Analyse des angeblichen Tatwerkzeugs, nämlich des Laptops, umfasst. (Annika Kremer)
(via The Register, thx)
| 29 Reaktionen aus dem gulli:Board |
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Eleuterios am 02.11.2008 11:11:09: |
shirker am 02.11.2008 22:34:24: |
am 03.11.2008 01:25:30: |