|
25. Juni 2008
ELENA Zentrale Vorratsspeicherung aller Einkommensdaten geplantHeute beschließt das Bundeskabinett aller Voraussicht nach den "elektronischen Einkommensnachweis". ELENA, so die Abkürzung, soll eine datenschutzwidrige Großdatenbank werden, mit der griechischen Göttin hat das Verfahren aber überhaupt nichts gemeinsam. Sind die Daten erst mal vorhanden, werden sich auch Behörden wie Finanzämter etc. für diese interessieren. Der Bürger bekommt vom Zugriff auf seine Daten nichts mit und kann sich dementsprechend auch nicht dagegen wehren. Sollte der Kabinettsvorschlag von den Abgeordneten auch in dieser Form bestätigt werden, dann sind wir in Deutschland vom gläsernen Bürger nicht mehr weit entfernt. Vorhaben wie die lebenslange Steuer-ID und die Vorratsdatenspeicherung tun ihr Übriges.
Die bisherigen Planungen würden dazu führen, dass in der zentralen Speicherstelle (ZSS), so der Name der Datenbank, über Jahre hinweg, eventuell sogar lebenslang Einkommensdaten aller abhängig Beschäftigten in der Bundesrepublik Deutschland gespeichert würden und staatliche Stellen hierüber frei verfügen könnten. Eine derartige Datensammlung unter staatlicher Verantwortung und Verfügungsmacht, und ohne hinreichende Einflussmöglichkeiten der betroffenen Bürgerinnen und Bürger verstößt nach Ansicht des ULD (Unhabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein) gegen das verfassungsrechtliche Verbot einer Datenspeicherung auf Vorrat und stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Thilo Weichert, Leiter des ULD:
Es ist völlig unverständlich, weshalb das Kabinett den Vorschlägen der Landesbeauftragten für Datenschutz folgend nicht ein Verfahren der individuellen Verschlüsselung dieser hochsensiblen Daten zugestimmt hat. Inzwischen ist klar, dass ein Verfahren mit den Schlüsseln der Arbeitnehmer, welches übrigens vom Bundesfinanzministerium favorisiert wird, technisch machbar ist. Den Beteuerungen der Bundesregierung, die Daten unterlägen einer strengen Zweckbindung, kann nach den Erfahrungen aus der Vergangenheit in anderen Zusammenhängen wenig Glauben geschenkt werden. Sind Daten einmal vorhanden, sind diese schnell vielfältigen Begehrlichkeiten ausgesetzt, gegen die die Betroffenen keine Abwehrmöglichkeiten haben. Das ELENA-Gesetz darf so nicht verabschiedet werden."
Der aktuelle Kabinettsvorschlag unterscheidet sich inhaltlich wenig von dem Vorschlag vom 20.02.2007. Der gesamte Entwurf ist hier einsehbar. Es bleibt unklar, warum man im Zuge der Modernisierung eine weitere bundesweite Datenbank eröffnen will, wo doch erneut die Gefahr des (Bilder via karl-tux-stadt.de & steffen-schaaf.de, thx!) Verwandte News
Trackbacks
|