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14. September 2008
Elektronischer Personalausweis Innenausschuss fordert mehr Möglichkeiten zum DatenabgleichNeben dem bereits eingeführten elektronischen Reisepass soll in den nächsten Jahren auch der elektronische Personalausweis eingeführt werden, bei dem Daten über den Besitzer auf einem RFID-Chip gespeichert werden. Nun versucht man offenbar, diese Neuregelung noch stärker als bisher bekannt für neue Fahndungs- und Überwachungsmaßnahmen zu nutzen. Ab dem Jahr 2010 sollen nur noch Personalausweise in dieser neuen Form ausgegeben werden. Auf dem eingebauten Chip wird unter anderem auch ein digitalisiertes Passfoto als biometrisches Merkmal gespeichert. Von der verpflichtenden Einbeziehung von Fingerabdrücken als zusätzlichem Biometrie-Merkmal nahm man nach längeren Diskussionen Abstand. Nach derzeitiger Planung ist die Einbeziehung von Fingerabdrücken freiwillig, das heißt, diese werden nur auf dem Personalausweis gespeichert, wenn der Besitzer das wünscht. Bereits gegen diese Regelung liefen Datenschützer und viele IT-Experten (unter anderem prominente Vertreter des Chaos Computer Club) Sturm, da sie die Sicherheit der gespeicherten Daten als zweifelhaft ansehen und die elektronischen Ausweise als potentielle Gefahr für die Privatsphäre einstufen. Nun sieht es so aus, als würde bereits vor der Einführung dieser neuen Ausweise ein weiterer Kritikpunkt für Datenschützer und ähnliche Leute hinzukommen: Bei einer "Identitätsüberprüfung", also einer Ausweiskontrolle durch Polizei- oder Zollbeamte, soll ein "automatisierter Abgleich mit erkennungsdienstlichen Dateien" stattfinden, das heißt, die bei der auf dem Ausweis befindlichen biometrischen Daten sollen mit Fahndungsdatenbanken abgeglichen werden. Dafür plädiert zumindest der Innenausschuss des Bundesrates in einem Empfehlungsschreiben, über das am kommenden Freitag abgestimmt werden soll. Auch die Möglichkeiten zum Online-Abruf der verpflichtend im Personalausweis gespeicherten digitalisierten Passfotos (durch Polizei und Ordnungsbehörden) will der Innenausschuss ausweiten. Anstatt nur für bestimmte Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (im Bereich des Straßenverkehrs) will man "in allen Fällen der Gefahrenabwehr" den Zugriff auf diese Daten erlauben. Auch andere bisher geplante Einschränkungen dieser Zugriffsmöglichkeiten sollen verringert oder ganz abgeschafft werden. Außerdem soll auch der "automatisierte Abruf personenbezogener Daten", der bisher nicht gestattet war, unter bestimmten Bedingungen ermöglicht werden, "soweit die Voraussetzungen für einen Datenabgleich nach anderen gesetzlichen Regelungen vorliegen". Neben der Polizei sollen auch Zollbehörden und Steuerfahnder die Befugnis zu diesem Abgleich erhalten. Zur Begründung heißt es, es sei "aus fachlichen Gesichtspunkten erforderlich", dass der Personalausweis "generell und ohne Medienbruch zum Datenabgleich mit polizeilichen Dateien (z.B. Personenauskunftsdateien) genutzt werden kann, wenn aufgrund anderer Rechtsvorschriften die Voraussetzungen für einen Datenabgleich vorliegen". Führt eine solche automatisierte Abfrage nicht zu einem "Treffer", also einem Nachweis für strafbares oder ordnungswidriges Verhalten, soll die Abfrage nicht gespeichert werden dürfen. Das allerdings dürfte nicht reichen, um die zu erwartende Kritik aus der Opposition und den anderen bereits erwähnten Gruppen von EPerso-Skeptikern zu verringern. (Annika Kremer) (via Fefe, thx) Verwandte News
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habe hier auch einige Dinge zusammengefasst. http://hiceshice.de/?p=25 auch ein Hinweis auf die rechtliche Grundlage ist dort zu finden. hiceshice am 16.09.2008 10:39
Zitat: Zitat von hiceshice habe hier auch einige Dinge zusammengefasst. http://hiceshice.de/?p=25 auch ein Hinweis auf die rechtliche Grundlage ist dort zu finden. Alles schön und gut... Zitat: Rechtliche Dimensionen der Radio Frequenz Identifikation aber das war nicht meine Frage. Auf welcher rechtlichen Grundlage verlangt die Krankenkasse ein ... soricsoon am 16.09.2008 11:38
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