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15. Juni 2007
Elektronische Gesundheitskarte FSFE-Aktivist befürchtet den Privacy-GauDiskutiert man mit Angehörigen der "Ich habe nichts zu verbergen"-Fraktion, ist das Argument der Gesundheits- und Krankenkassendaten ein oft erfolgreiches Argument. Abgetan wird es gerne mit dem Hinweis, dass an solche Daten ja nur befugte Personengruppen herankommen werden, nicht jedoch Arbeitgeber, Ermittler oder sonstige Gruppen. Und natürlich mache die zentrale, elektronische Speicherung alles besser und effizienter. Im Gegenteil, so Joachim Jakobs von der Free Software Foundation Europe. Arbeitgebern und Geheimdiensten könnten die Krankenakten der Bürger möglicherweise bald zur Verfügung stehen. Denn die Gesundheitskarte legt einer bisher ungekannten Zahl an Institutionen die Patientendaten offen. Laut Jakobs sollen die Karte als Zugangsberechtigung für 21 000 Apotheken, 123 000 niedergelassene Ärzte, 65 000 Zahnärzte und 2 200 Krankenhäuser dienen. Dass diese Zugänge nur für die vorgesehenen Zwecke verwendet werden, kann getrost bezweifelt werden, denn seitens der Krankenkassen wäre Missbrauch kein Präzedenzfall. Schwarzmalerei? In Zeiten explodierender Kosten im Gesundheitssystem dürfte es für staatliche wie kassenseitige Agitation und Propaganda ein Leichtes sein, die allgemeine Grundstimmung in der Gesellschaft in die entsprechende Richtung zu drehen. Schließlich ist ja alles zum Besten der Gesunden, der Kranken und der Ungeborenen. Doch nicht nur im Gesundheitswesen direkt eröffnen sich beängstigende Möglichkeiten, gegen die Versicherten vorzugehen. Auch der viel diskutierte Zugriff von momentanen oder potentiellen Arbeitgebern auf Krankendaten ist in den aktuellen Entwürfen allenfalls halbherzig - böse Zungen würden sagen, absichtsvoll unsicher - unterbunden. Denn Für den Fall, dass ein unbefugter Dritter Einsicht in die Daten eines Patienten verlangt, ist zwar ein Bußgeld von maximal 50.000 Euro vorgesehen. Ebenso ist vorgeschrieben, dass Karteninhaber "nicht bevorzugt oder benachteiligt werden [dürfen], weil sie einen Zugriff bewirkt oder verweigert haben". Dieser Satz wiederum ist nicht strafbewehrt - in der Praxis ist so ein Szenario denkbar, dass die unaufgeforderte Vorlage von Krankenakten analog beispielsweise zu gängigen Formulierungen in Arbeitszeugnissen Usus in der Praxis wird und Bewerber, die diese unausgesprochene Regel nicht befolgen, ohne negative Sanktion pauschal abgelehnt werden können - denn das ist zwar verboten, wird aber nicht bestraft. Jakobs dazu: "Es scheint, als ob ein Arbeitgeber, eine Bank oder ein Lebensversicherer niemanden benachteiligen darf, weil er seine Daten nicht rausrücken will – tut das Unternehmen dies aber doch, zieht das aber keine juristischen Konsequenzen nach sich."
"Damit können Fragen gestellt werden wie: Wer wohnt in Köln, hat im letzten Jahr mehr als 25.000 € verdient, war zweimal in den USA, fuhr mehr als 5-mal mit dem Auto nach Aachen, telefoniert wöchentlich mit München und leidet an Schwerhörigkeit – und es wird eine Antwort geben." Im Rahmen des aktuellen Sicherheitswahns wird es eine Frage der Zeit sein, bis jemand auf Begründungen kommt, warum eine solche Datenzusammenführung - selbstverständlich nur in absoluten Ausnahmefällen - notwendig sein wird, um die innere Sicherheit zu gewährleisten. Angekündigt ist der Geheimdienstzugriff auf Gesundheitsdaten bereits. SPD-Innenexperte Wiefelspütz bereits "Wenn die Gesundheitskarte ein Schlüsselinstrument wäre, um terroristische Straftaten abzuwenden, würde ich einen Zugriff auf diese Daten nicht problematisieren wollen, dann müssten die Eingriffsrechte geschaffen werden. Noch einmal: Meine Tabus lauten Verletzung der Menschenwürde, Folter, Todesstrafe, Guantanamo. In dem Feld davor muss es möglich sein, immer wieder aufs Neue die Instrumente zu diskutieren, da darf es keine Denkverbote und keine Tabus geben." Q.e.d. Die Ärzte wiederum befürchten - nach Mautdebakel, InpolNeu und anderen IT-Großprojekten des Bundes wohl nicht ganz unberechtigt - erhebliche technische Probleme bei der Einführung der eGK, die nebenbei die - regelmäßig kleingeredeten - Kosten explodieren lassen werden und nebenbei den Bürgern das Erleben von Politikverdrossenheit unmittelbar erlebbar machen. Befürchtet werden enormer Zeitverlust durch Wartezeiten beim Einlesen der Karten, bei Sicherheitsüberprüfungen und beim Rezeptschreiben, durch Rückfragen bei Kassen und Serviceprovidern. Störungen des Praxisablaufes durch nicht lesbare Karten, fehlerhaft gemeldete Versicherten- und Versicherungsdaten on- und offline, vermeintlichen Verlust des Versicherungsschutzes, Medizinische Risiken durch Namensverwechslungen, nichtssagende Textbausteine und unsinnige Therapieempfehlungen und das Wegfallen von Hausbesuchen. Was natürlich ein Gutes hat: die Fehlentscheidungen einer inkompetenten IT-Politik werden für den Bürger unmittelbar erlebbar. Völlig unbeachtet blieb in der Kritik bislang das enorme Schadenspotential durch tatsächlich illegale Zugriffe auf die Datenbanken - via Hackangriffen, Sicherheitslecks, menschlichem Versagen oder versehentlicher Offenlegung. Der Datenschutz sei vollständig gewährleistet, betonen Verfechter des Programms, seine technische Umsetzung ist indessen nur rudimentär erkennbar. Jakobs im Telefongespräch mit gulli.com: "Man redet viel vom Datenschutz, aber seine technische Realisierung ist nicht erkennbar". Analog dazu rede man viel von geringen oder sinkenden Kosten, jedoch seien auch hier Einsparpotentiale kaum benannt und würden drohende Mehrkostenquellen konsequent ignoriert. Verwandte News
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