gulli: EFF: Nutzungsbestimmungen (EULA) beim Musikkauf in der Kritik
08. Mai 2008

EFF Nutzungsbestimmungen (EULA) beim Musikkauf in der Kritik

Vor dem Hintergrund der MSN Musicstore-Schlappe ist das Abwinken von Nutzungsbestimmunen (End-User-Licence-Agreements) vor Kauf und Download von Musikdateien in die Kritik geraten. Im Gegensatz zum Onlinegeschäft gibt es beim Kauf von Musik auf CD keine zusätzlichen Nutzungsbestimmungen, die dem Käufer die Nutzung des gekauften Tonträgers in irgendeiner Art beschneidet. Die Electronic Frontier Foundation kritisiert, dass sich Anbieter in den Nutzungsbestimnungen theoretisch alles ausdenken können und der Verbraucherschutz nicht hinreichend gewährleistet ist.

Falls man jedoch online Musik kauft, kann in den Nutzungsbestimmungen drinstehen was will. Mitunter wird dann formuliert, dass beispielsweise die Hersteller oder Anbieter sämtliche Haftungsansprüche zurückweisen, auch in Fällen, in denen ansonsten allgemein gültigem Recht das Unternehmen in die Haftung zu nehmen ist. Das Dilemma ist, dass man privatrechtlich auf diesem Wege fast alles regeln kann, und der Käufer sich in der Regel direkt zum Download durchklickt und die Nutzungsbestimmungen nur überfliegt. Bildlich gesprochen könnte man auch einen Online-Service kaufen, der lediglch eine leere Webseite zeigt - sofern das in den Nutzungsbestimmungen so festgelegt wurde.

Der Fall mit dem MSN Musicstore hat die Nutzungsbestimmungen im Kontext mit Musikdownloads in den Fokus gerückt. In diesem Fall geht es um Nutzer, die in den letzten Jahren DRM-geschütze Musik bei Microsoft gekauft haben. Da der Authentifizierungsserver abgeschaltet wird, kann bei Neuinstallation des Computers oder bei Festplattenumzug nicht mehr auf die Musik zugegriffen werden. Die ehrlichen Käufer sitzen auf ihren Musikdateien. Das Fatale letztendlich ist, dass das Marketing und die Werbung etwas ganz anderes suggeriert haben, als das tatsächlich Kleingedruckte. Die Werbung sagte: "It plays for sure." Garantiert wird, dass die Musik auf jedem dafür vorgesehenen Abspielgerät problemlos funktioniert und funktionieren wird. Die Realität aber ist jetzt eine andere, und maßgeblich soll das Kleingedruckte in den Nutzungsbestimmungen sein. Ein Fall für den Verbraucherschutz. Eigentlich sollte Microsoft sich gegenüber ihren Kunden verpflichtet sehen, den Authentifizierungsserver aufrecht zu erhalten, oder aber entsprechende Konvertierungstools zum Aushebeln des DRM-Schutzes für die betreffenden Musikdateien anzubieten.

Die Electronic Frontier Foundation rät, dass man seine Rechte als Kunde geltend machen soll. Nutzungsbestimmungen lesen, nach Alternativen suchen und diese akzeptieren. Dem ersten Unternehmen schreiben, was an den Nutzungsbestimmungen missfällt. Genauso, wenn man die Nutzungsbedingungen eines Unternehmens aus Mangel an Alternativen akzeptieren muss.

( via EFF )

  • 2 Kommentare zum Artikel
  • Noch leichter:Ich boykottiere grundsätzlich kopiergeschützt Software und Musik... Einigsten Ausnahmen waren DOD Source mit dem CSS und World in Conflict.

    Philipus II am 08.05.2008 15:57
  • DRM ist Dreck, wer sich legal Musik im Internet kauft ist selber Schuld, denn für die Preise kann man sich die Musik oft schon als Album kaufen. Tja und wieder einmal hat es sich gezeigt das man plötzlich keine Rechte mehr hat und die mit einem machen können was sie wollen wen man abhängig ist z.B. von einem Server...

    CharlesBukowski am 09.05.2008 14:20

Suche

RSS

AKTION

Wir haben bezahlt!

Napping

Das Beste von gulli auch auf deiner Seite?
Newsfeed abonnieren  news feed
Suche auf deiner Seite  suchbox
Banner und Buttons  banner & buttons

Support

Rettet das Internet

Piratenpartei Österreich

Piratenpartei Deutschland

© COPYRIGHT 2006 GULLI.COM