gulli: EFF: ACTA und neues US-Urheberrecht könnten eine Katastrophe werden

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31. Juli 2008

EFF ACTA und neues US-Urheberrecht könnten eine Katastrophe werden

Die Electronic Frontier Foundation (EFF) hat einige Zeit damit verbracht, die spärlichen Informationen, welche im Rahmen des ACTA-Abkommens veröffentlicht werden, zu analysieren. Dabei gelangten sie nun zu dem Ergebnis, dass sich der Vertrag katastrophal auswirken wird - für den einfachen Bürger.

Welche Auswirkungen das Abkommen haben wird, lässt sich gegenwärtig nur schwerlich abschätzen, obwohl immer wieder kleinere Informationen durchsickern. Mitarbeiter der Electronic Frontier Foundation haben sich dennoch daran gemacht, die Elemente des "Enforcement of Intellectual Property Rights Act of 2008" durchzuarbeiten, wobei sie zu einigen interessanten Ergebnissen gelangt sind.

Ein erstes Merkmal, welches sofort ins Auge gestochen ist, sind neue Vollmachten für Staatsanwälte, um gegen Urheberrechtsverletzer vorzugehen. Diese sollen zukünftig auf Anfrage der Plattenlabels weitaus umfangreiche Prozesse führen können, auch gegen Filesharer, die nur wenige Dateien geshared haben. Finanzieren soll das Ganze dabei der Steuerzahler. Damit will man vermeintlich die RIAA entlasten, die bereits tausende von US-Bürgern mit kostspieligen Verfahren überzogen hat. Das im Dokument angeführte Argument läuft darauf hinaus, dass die "einfacheren Fälle" vom Staatsanwalt durchgeführt werden sollen, damit sich die Rechteinhaber um größere Fälle sorgen können.

Die EFF kommentiert diesen Vorschlag entsprechend bissig: "Diese neue Richtlinie würde es dem Staatsanwalt erlauben, die hohe Hürde der Beweisermittlung zu überspringen. Eine Hürde, die für den durchschnittlichen Bürger einen wichtigen Schutz vor der erdrückenden Macht der Behörden darstellt."

Ein weiterer besorgniserregender Schritt in der Dokumentation handelt von den Rechten, urheberrechtlich geschützte Güter über Landesgrenzen hinaus zu bewegen. Der neue Vorschlag sieht vor, dass Einzelpersonen die Erlaubnis des Rechteinhabers benötigen, um Filme oder Musik aus den USA auszuführen. Damit dürfte die Ausfuhr eines MP3-Players zum urheberrechtlichen Massaker für den Besitzer werden. (Firebird77)

(via zeropaid, thx!)

  • Zitat: Zitat von gullinews  Der neue Vorschlag sieht vor, dass Einzelpersonen die Erlaubnis des Rechteinhabers benötigen, um Filme oder Musik aus den USA auszuführen. Da frage ich mich jetzt, wie weit diese Regelung reichen soll. Gilt das Ausfuhverbot nur, wenn ich z.B. Urlaub in den USA mache und mir nen Paar CD's mitnehmen möchte oder auch, wenn ich in Deutschland einen Import erwerben möchte? So gut ...

  • Ich bin dafür das wir das da erobern : http://de.wikipedia.org/wiki/Sealand . Wird eh net allzu schwer sein...aber da kann man niemandem was^^

    Acaloth am 01.08.2008 14:51
  • Eigentlich keine Meldung zum richtig aufregen, es geht doch nur um die Musik, die von den Major Labels vertrieben wird. Also Mainstream, und das hört doch keiner Es gibt ne Menge Musik unter der Common Creative Lizenz, die ist frei und ihr könnt sie überall mitnehmen . Ich kauf CDs nur noch auf Konzerten, und dann auch nur, wenn die Bands das bei selbstverwalteten Tonstudios aufnehmen. Selbst Labels wie SPV haun Kopierschutz auf CDs, die ...

    derPingu am 01.08.2008 16:00
  • Zitat: Zitat von schmelzkaese  Na dann wissen wir ja schon, was wir werden. Anwälte... Die werden richtig reich, wenn man sich auf Urheberrechte spezialisiert... Du brauchst dich doch gar nicht spezialisieren. Erstmal nimmst du diese Beweismaschine: http://piratbyran.org/bevismaskinen Dann schickst du Abmahnungen ohne jeden Grund wie Spam durch die Gegend, genügend Leute werden zahlen. Die, die ...

    Abbreviatus am 01.08.2008 17:17
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