|
31. Mai 2006
eDonkey-Razzia Anwalt von Schadensersatzforderungen amüsiertZu den Details der Verfahren gegen sieben angeklagte eDonkey-Nutzer, die Opfer der jüngsten Razzia in Deutschland wurde, äußerte sich Anwalt Solmecke wenig überraschend nicht. Zu den weltfremden Forderungen der Pro Media, welche gegen die Tauschbörsennutzer ermittelte, findet er jedoch einige erfreulich klare Worte. Was Verfahren gegen Tauschbörsennutzer angeht, konnte Solmecke auf wenig Erfahrungen zurückgreifen: das Ziel der Klagen ist in der Regel weder ein Strafverfahren - wenngleich diverse "Raubkopierer"-Kampagnen eben dies suggerieren - noch ein Zivilverfahren, sondern Verfahrenseinstellung nach Vergleichszahlung. Was entgegen der geläufigen Propaganda die Regel ist. "Ich habe lange gesucht. Ich konnte keine Urteile gegen P2P-Benutzer finden. Bisher haben sich die Plattenfirmen und die Betroffenen immer außergerichtlich geeinigt. Die Darstellungen der Musikindustrie, sie habe allerlei Urteile im Rücken, sind also nicht wahr." So Solmecke gegenüber der Jungle World. Der Anwalt vertritt sieben mutmaßliche eDonkey-Nutzer, die von der Razzia gegen deutsche Filesharer letzte Woche betroffen waren. Durchgeführt wurde der Schlag gegen die Filesharer unter anderem durch die Pro Media GmbH, welche für den Verband der Phonoindustrie IFPI unter anderem Tauschbörsennutzer ermittelt und auch in anderen Fällen mit erhöhter Abmahnfreudigkeit auffällt. Die 10.000 Euro Schaden, die nach Angaben der IFPI pro angebotener Datei veranschlagt werden, sind Grundlage der gestellten Schadenersatzforderungen. In der Tat fordere die Pro Media von einem Mandanten des Anwalts 40 Millionen Euro. im Shared Folder befanden sich 4 000 Songs, bei 10 .000 Euro Schadensersatz pro Track ergibt sich die irrwitzige Summe. "Ein Song kostet im legalen Download 99 Cent. Um einen Schaden von 10 000 Euro zu verursachen, müsste man das Lied also 10 000 Mal weiter verbreiten. Mit einer herkömmlichen DSL-Verbindung hätte mein Mandant 142 Jahre gebraucht, um alle 4 000 Songs wirklich so oft weiterzugeben." Die absurd hohen Forderungen würden nur der medienwirksamen Abschreckung, stellt Solmecke klar. Außergerichtlich einige man sich auf Zahlungen zwischen 3 000 und 10 000 Euro. Ob es im Fall seiner Mandanten zu einer solchen kommt oder die ersten gerichtlichen Entscheidungen über fantasierte oder reale Schäden durch Tauschbörsennutzer kommen könnten, ist bislang noch nicht bekannt. Verwandte News
Trackbacks
wenn ich mich da mal meinem vorredner anschliessen darf, nehmen wir doch mal mutter natur als das urmaß aller patente, und eine (firmen unternehmung) gesellschaft deren ziel es ist einzuklagen was von mutter natur abgeguckt und bereits verwendete patente, patenaenlichkeiten nebst rechte und deren verwertung als die eigenen geltend zu machen und den erloes in der allgemeinheit und dem gemeinwohl zugutekommenden maßnahmen unterzubringen.das ... kwakbe2 am 03.06.2006 18:27
SUPER!!! 1984 lässt grüßen. plauzi am 03.06.2006 18:38
|