gulli: eBay verurteilt: Mitschuld beim Verkauf von Produktfälschungen

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10. Juni 2008

eBay verurteilt Mitschuld beim Verkauf von Produktfälschungen

In der vergangenen Woche hat ein Gericht im französischen Troyes eBay zu einer Strafe von 20.000 Euro verurteilt. Hintergrund war eine Klage eines Luxusartikelherstellers, der eBay als "aktiven Spieler" beim Verkauf einer Fälschung seiner Produkte ansah. Dieser Präzedenzfall könnte möglicherweise noch negative Folgen für eBay haben.

Eine Frau hatte bei eBay zwei Handtaschen zur Auktion freigegeben. Bei diesen handelte es sich jedoch um Produktfälschungen aus einer Kollektion des Luxusartikelherstellers "Hermés". Dieser erhob Klage gegen die Verkäuferin als auch gegen eBay, da er seine Rechte verletzt sah. Die Frau wurde relativ rasch der Fälschung und Nachahmung von Marken für schuldig befunden, eBay indes verteidigte sich länger, unterlag jedoch schließlich ebenso. Das Gericht war davon überzeugt, dass eBay nicht nur eine Verkaufsoberfläche darstelle und als Vermittler zwischen Verkäufer und potentiellem Käufer fungiere. Der Kläger betrachtete eBay hierbei als "aktiven Spieler", wenn es um den Verkauf von gefälschten Waren geht. Dies begründet er mit der Tatsache, dass eBay einige Annehmlichkeiten bieten würde, die den Verkauf erleichtern würden. Auch sei man bestens über die laufenden Auktionen informiert, schließlich finanziere man sich mit diesen ja selbst.

eBay dürfte nun anfangen zu zittern, da weitere Klagen u. a. von Louis Vuitton sowie Dior Moden drohen. Sollte die Entscheidung des Gerichts in Troyes als richtungsweisend betrachtet werden, dürften auf das Auktionshaus eBay einige Strafen zukommen. Problematisch an der Sachlage ist natürlich auch, wie eBay sämtliche Auktionen überwachen und auf etwaige Fälschungen hin überprüfen soll. Schließlich lasse sich nicht ohne größere Umstände sicherstellen, dass nur Markenartikel und keine Plagiate angeboten werden.

(via intern, thx!)

  • Zitat: Irgendwie hast Du mich anscheinend nicht richtig verstanden, in der Auktion stand versicherter Versand (weiß nicht mehr genau 8,90 glaube ich) damit war ich einverstanden, aber nicht für 45 Cen Wie kommst du darauf, die Versicherung an der Briefmarke erkennen zu können? War es ein Händler ist versicherter Versand für dich sowieso blödsinn, da er bei Verlust haftet. War es kein Händler, hat er mit ...

    Chummer am 13.06.2008 10:57
  • Es geht mir weniger um die Versicherung beim versenden, sondern um den unterschied von 8,90 zu bezahlen und für 45 cent zu verschicken, hab ich mich jetzt hoffentlich klar genug ausgedrückt. Was ist das für ein Blödsinn? Wenn auf dem Postweg was abhanden kommt ist doch das Versandunternehmen dran schuld und nicht der Händler. Ich möchte mal einen Händler erleben der sich dann nicht an die Post etc. wendet. Dann kann man ja die ...

    3D Gamer am 13.06.2008 13:04
  • Zitat: Was ist das für ein Blödsinn? Wenn auf dem Postweg was abhanden kommt ist doch das Versandunternehmen dran schuld und nicht der Händler. Ist dir als Käufer egal. Wichtig ist nur, dass, wenn der Verkäufer kein Händler ist, gilt: Mit der Übergabe an das Paketunternehmen hat der Verkäufer seine Schuldigkeit getan und es ist dein Problem wenn das Ding abhanden kommt**. IST er Händler trägt er das ...

    Chummer am 13.06.2008 15:03
  • Ich hab es nicht verstanden. Ich bin schon Jahre lang bei Ebay und in den meisten Fällen wird auch für den Betrag versendet der dran steht, also auf dem Postweg versichert. Warum sollte denn der Händler sich nicht an den Postweg wenden wenn ein Artikel abhanden kommt? Er bekommt den Betrag immerhin erstattet und kann somit erneut abschicken. Ich kenne genug Händler die wenden sich an die Versandversicherung. Also komm mir nicht ...

    3D Gamer am 13.06.2008 21:01
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