Eine Nachlese zum Grokster/Streamcast - Urteil
Nachdem gestern zur allgemeinen Überraschung der Supreme Court der USA im Urteil gegen die Tauschbörsen Grokster und Streamcast entschieden hat, sind die Reaktionen allenthalben gespalten. Von einem "jetzt erst recht" über das Bezweifeln möglicher Auswirkungen des Urteils bis hin zu Befürchtungen, Tauschbörsentechnik könne komplett verboten werden, Massenklagen darüberhinaus auch Firmen wie Google und Apple heimsuchen - in diesem Spektrum finden sich die Standpunkte.
Eine verbreitete, in diesem Kontext jedoch recht originelle Analysemethode wendete Medienmillionär Mark Cuban an, der die Tauschbörsen finanziell vor Gericht unterstützt hatte. Wall Street reagierte in keinster Weise auf das Urteil, also werde auch nichts weiter passieren. Nach der ganzen Propaganda, Filesharing würde für massive Gewinnausfälle sorgen, hätte der Sieg MGMs sich doch in den Börsenkursen der Medienkonzerne niederschlagen sollen. Das blieb jedoch aus - "In anderen Worten: es interessierte niemanden. Keiner an der Wall Street dachte, das Urteil würde die Musikwirtschaft in irgend einer Form beeinflussen. Und das, weil es dies auch nicht tun wird. Das MGM - Grokster - Urteil wird weder der Contentindustrie zu mehr Gewinn verhelfen, noch den Künstlern. Der Prozess gab beiden Seiten etwas, aber das meiste hatten Anwälte und Lobbyisten davon", so Cuban in seinem Blog.
Bedenklicher sieht die EFF die Folgen des Urteils: vor allem im Bereich der technischen Innovationen sieht die Bürgerrechtsbewegung Probleme auf Erfinder und Entwickler zukommen. Indem der oberste Gerichtshof den Herstellern einer Technologie die Verantwortung für das Verhalten der Anwender unter bestimmten Umständen zuschiebt, erwartet die EFF eine Bremswirkung für den technischen Fortschritt - man müsse vor der Verbreitung neuer Entwicklungen nun ja prüfen, ob die Technik zu ungestatteten Verwendungsmöglichkeiten "verleiten" könne.
Ähnliche Befürchtungen hegt intern.de - die Einführung des Tatbestands der "Verleitung" zum illegitimen Technikgebrauch sei als Gesetzesentwurf zwar abgelehnt worden, nun aber durch die Hintertür mit der Begründung des Supreme Court praktisch nun doch gültig. Inwieweit nun beispielsweise auch Steve Jobs' "Rip. Mix. Burn." - Slogan entsprechend als Verleitung zur Copyrightverletzung gewertet werden könne, sei eine Frage, ob nun beispielsweise BitTorrent bzw. Entwickler Bram Cohen zügig auf der Anklagebank lande, die nächste.
Ob Google das Urteil überleben würde, fragt es bei BoingBoing spöttisch, aber nicht ganz unbegründet. Schließlich kopiere die Suchmaschine massenhaft copyrightgeschütztes Material in den Google-Cache, und dies ganz klar mit der Intention, wirtschaftliche Gewinne zu erwirtschaften. Zwar könne man sich aus dem Caching per robots.txt ausnehmen: aber nichtsdestotrotz stelle dies eine "Wir bestehlen euch erst auf entsprechende Bitte hin nicht mehr" - Praxis Googles dar. Anders als Grokster, die nur die Technik anbieten, kopiere Google geschützte Inhalte selber - und ob das Rechtens sei, könnte in Zukunft vielleicht einfach per Klage geprüft werden.
ZDnet betrachten eher die praktischen Auswirkungen: und rechnen mit wenigen. Filesharing wird weiter populär bleiben, dass über ein Urteil eine Bremswirkung eintreten würde, sei nicht zu erwarten. Bei momentan acht Millionen gleichzeitigen Nutzern der großen Netze und der dezentralen Entwicklerstruktur auf der Clientseite sei mit ungehinderter Weiterentwicklung der Software wie auch der Userzahlen zu rechnen - Supreme Court hin oder her. Ohnehin wäre das letzte Wort ja noch nicht gesprochen: das Verfahren wurde ja nun wieder an die niedrigere Instanz zur Entscheidung zurückgegeben.
Netzwelt gaben sich ebenso verhalten optimistisch: eine Filterverpflichtung beinhalte das Gesetz nicht. Gleichzeitig erkannte das Gericht zahlreiche legale Nutzungsmöglichkeiten für P2P-Technologie an. Auch dort wird zwar mit mehr Verfahren und Klagen gerechnet, man könne aber auch eine Weiterentwicklung der Tauschbörsentechnik erwarten, die gezielt das Design der Peer-to-peer - Netze auf die veränderte rechtliche Situation ausrichtet. Seit Napster mit seinen zentralen Servern und KaZaA mit seinem erbärmlichen Userschutz hat sich viel getan - und mit vielem wird wohl weiter gerechnet werden dürfen.