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03. Februar 2005

Drei Jahre Knast für Camripper möglich

US - Senat stimmt Gesetzesentwurf zu

Alleine das Mitführen einer Kamera soll in Zukunft noch nicht strafbar sein, wenn man in den USA ins Kino geht. Wer den gezeigten Film jedoch aufzeichnet, soll nach einem neuen Gesetzesentwurf, dem heute im Senat zugestimmt wurde, mit bis zu drei Jahren Haft rechnen, unabhängig von der Qualität der gemachten Aufzeichnung. Das Repräsentantenhaus muss dem "Family Entertainment and Copyright Act 2005" nun zwar noch zustimmen, eine Ablehnung oder Änderung gilt jedoch als unwahrscheinlich.

Begründet wird das Gesetz unter anderem damit, dass über 95% der Filmkopien, die im Netz zu finden sind, auf das Konto von Abfilmern gingen, also Camrips seien. Diese Zahl erscheint uns zwar als völlig weltfremd, aber es ist nicht das erste Mal, dass mit Zahlen extrem fantasievoll umgegangen wird, wenn es denn der Urheberrechtsindustrie entgegenkommt.

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