gullinews am Donnerstag, 05.07.2007 23:42 Uhr
Der Vertrag von Prüm, der den Austausch von entsprechenden Daten zwischen EU-Ländern vorsieht, sei von Italien zwar unterzeichnet worden, aber das Land hatte bislang keine gesetzliche Handhabe, um eigene Gendatenbanken anzulegen und die gespeicherten Informationen mit anderen Ländern auszutauschen.
Das Gesetz sieht die Erfassung der DNA-Daten aller Personen vor, die zu mehr als drei Jahren Haft verurteilt werden oder bereits verurteilt wurden. Wie gewohnt, soll die Gendatenbank anschließend aber nicht nur der Verbrechensbekämpfung dienen, sondern auch "der Identifikation Unschuldiger".
Colonel Luciano Garofano von der RIS (Reparti Investigazioni Scientifiche) sonderte zu den Plänen die üblichen Phrasen ab: man müsse die Vorteile moderner Technologie nutzen, Bedenken bezüglich des Datenschutzes dürften nicht der Sicherheit im Wege stehen. Der Schutz der Privatsphäre sei seiner Ansicht nach keine Rechtfertigung dafür, ein Gesetz zu blockieren, das für die Sicherheit der italienischen Bürger gedacht sei.
Der Austausch von genetischen Informationen von den EU-Bürgern hat nun natürlich wenig mit dem Tausch urheberrechtlich geschützter Dateien durch die EU-Bürger zu tun. Dennoch ist es eine amüsante Gegenüberstellung, betrachtet man die Anstrengungen, die unternommen werden, um erstere zu ermöglichen und letztere zu verhindern.
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