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02. Mai 2008

District Court of Arizona RIAA muss sich neue Klageschriften überlegen

Die RIAA (Verband der Musikindustrie in den USA) sieht sich aktuell massiven Problemen gegenüber, nachdem ein Gericht im US-Bundesstaat Arizona die Hauptanschuldigung jeder Klage der RIAA zerlegte. Darin wird den Beklagten das "zur Verfügung stellen" im Shared-Ordner und nicht der eigentliche Transfer der Musikdateien angekreidet. Der District Court legte jetzt fest, was mit Verteilen gemeint ist, und wieso das zur Verfügung stellen keine Urheberrechtsverletzung darstellt.

Die Kernargumentation im gegebenen Fall wurde zwar ursprünglich akzeptiert, jetzt jedoch nochmals überprüft und für unzureichend befunden. Konkret geht es um den Fall "Atlantic vs. Howell". Beklagt wird hier das Ehepaar Howell, welches den Urheberrechtsverstoss am heimischen PC begangen haben soll. Die Argumentation der RIAA (Recording Industry Association of America), man habe Dateien im "Shared" Ordner bereit gehalten, reichte zwar für eine anfängliche Klage aus. Die Tatsache, dass jedoch keine Daten bei einer Übertragung sichergestellt werden konnten, scheinen das Kartenhaus der Klage jetzt in sich zusammenfallen zu lassen.

Richter Wake des District Court of Arizona sah es scheinbar als seine Pflicht an, zu allererst sicherzustellen, ob ein "zur Verfügung stellen" automatisch eine Urheberrechtsverletzung bedeutet. Laut dem U.S. Copyright Act stehe das Recht, Kopien zu verbreiten, nur dem Urheber zu. Was "zur Verfügung stellen" jedoch betrifft, konnte Richter Wake in keiner Passage des Gesetzes finden, weshalb er dies kurzerhand selbst definierte. Er holte sich dabei Hilfe von den Copyright Experten William Patry und William Goldstein. Patry machte u. a. die Aussage, dass ohne tatsächliche Verbreitung keine Verletzung des Urheberrechts stattfinden könne, letztere hingegen besagt, dass ein tatsächlicher Transfer stattfinden muss. Ein simples Angebot erfülle nicht die Notwendigkeit eines Urheberrechtsverstosses. Diese Expertenmeinung berücksichtigte Wake bei seiner Urteilsfindung.

Als ob dies noch nicht genug sei, widersprach er noch einem weiteren Punkt der Argumentation der RIAA, nämlich der Behauptung, dass eine Copyright Verletzung durch das Tauschen der Musik in Kazaa vorliege. So urteilte das Gericht, dass selbst wenn jemand von der Familie Howell Musik heruntergeladen hätte, es sich lediglich um einen sekundären Copyrightverstoss handelt. Dies sei in der Funktionsweise eines P2P Netzes begründet, da der Downloader nicht die Originaldatei herunter lädt, sondern lediglich eine digitale Kopie erzeugt.

(via theglobeandmail)

  • Hoppla, wurde wiedermal vergessen ein Richter zu bestechen bezahlen?

    DasFragezeichen am 03.05.2008 16:12
  • Zitat: Zitat von gullinews  da der Downloader nicht die Originaldatei herunter lädt, sondern lediglich eine digitale Kopie erzeugt. das ist meiner meinung nach so aber nicht richtig. der downloader läd die originaldatei (könnte man auch den hashwert hinzuziehen?) runter und erstellt somit eine kopie. runterladen wäre nach obiger definition/satz automatisch ein "ausschneiden" also ...

    Wandang am 16.05.2008 00:25
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