Bereits vor einiger Zeit kritisierte der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke, dass die geltend gemachten Rechtsanwaltsgebühren von den Rechteinhabern wahrscheinlich eher selten vorgestreckt werden. In seinem konkreten Fall ging es um die Kanzlei Rasch. Seinem Bericht folgten Stellungnahmen und entsprechende Berichtigungen. Dies alles ändert letztlich nichts an seinem Standpunkt, dass man vermutlich zu keiner Zeit im Voraus die Anwaltsgebühren beglichen hat.
Umso interessanter ist es, wenn man sich unter diesen Vorzeichen den internen Mailverkehr zwischen Davenport Lyons, DigiProtect und der Frankfurter Kanzlei Kornmeier & Partner (!) genauer ansieht. Konkret erregte ein Fax, unterzeichnet von Dr. Udo Kornmeier, unsere Aufmerksamkeit. Dieses ging an Rechtsanwalt Brian Miller, der bei der Kanzlei Davenport Lyons beschäftigt ist. Unserer Ansicht nach handelt es sich hier um eines der wichtigsten Dokumente, die man sich vorstellen kann. Wir haben den - unserer Ansicht nach - relevanten Teil übersetzt:
"Das letzte große verbleibende Problem, das wir besprechen müssen, ist die finanzielle Seite. Zuerst muss ich klarstellen, dass die 49 Prozent anstatt der 37,5 Prozent bedeuten, dass 11,5 Prozent an DigiRights Solutions (DRS) gezahlt werden müssen. Dies bedeutet, dass für Davenport Lyons (DL) - jetzt wie zuvor - 37,5 Prozent übrig bleiben.“ Ein immer wiederkehrendes Problem scheinen strittige Detailfragen monetärer Natur zu sein. „Es ist wichtig für euch zu wissen, dass DigiProtect (DP) in seinen Verträgen keine Klausel mit dem ursprünglichen Rechteinhaber hat, sodass diese für strittige Angelegenheiten bezahlen müssten. Aus diesem Grund ist es für DP unmöglich, Zahlungen in einer bestimmten Höhe zu garantieren, da sich dies nicht vorhersehen lässt. Das ganze Projekt - so sieht DP es - ist eine Art Projekt, bei der keiner der Teilnehmer die anderen mit irgendwelchen Kosten belästigt. Wie bereits erwähnt, regeln wir das in Deutschland auch so, und da DP gute Arbeit leistet, ist das Geschäft nach wie vor profitabel. Dies, obwohl die Kosten für strittige Angelegenheiten in den 37,5 Prozent bereits enthalten sind. Wie Sie schreiben, zielt das Management Committee bei DL auf 25.000 IP-Adressen pro Jahr ab. Ich frage mich wie ihr das Logistep-Geschäft so lange am Laufen gehabt hattet, welches nur 1.800 IP-Adressen innerhalb des ersten Jahres erlangte. Mit mindestens 12.000 IP-Adressen die DP liefern will, sollte das Geschäft für Davenport Lyons weitaus profitabler sein. Was in gewisser Weise auch eine Rechtfertigung dafür ist, dass strittige Angelegenheiten in den 37,5 Prozent enthalten sind." Rechtsanwalt Dr. Udo Kornmeier hat das Schreiben mit seinem Namen unterzeichnet.
Was bedeutet das konkret? Man spricht von einem grundsätzlich profitablen Geschäft, bei dem keiner der Teilnehmer einen der anderen mit Kosten belastet. Der Rechteinhaber müsste folglich keine Mittel vorstrecken, die Kanzlei ebenso wenig, und der Logger sowieso nicht. Ist dies vor den Augen von Justitia einwandfrei? Diese Fragen dürfen Juristen beantworten. Insgesamt scheint es aber ein Spiel zu sein, bei dem alle Parteien nur gewinnen können. Bis auf die Abgemahnten selbst trägt niemand ein finanzielles Risiko.
(Firebird77 & Ghandy)
| 27 Reaktionen aus dem gulli:Board |
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Grazer57 am 19.11.2009 05:10:20: |
Shinichi0815 am 21.11.2009 13:34:34: |
Macinally am 21.11.2009 15:16:36: |