Die Zeiten für Spywarevertreiber werden weiter härter
Intermix in New York verklagt
Nachdem gestern schon Download.com ankündigte, Programme aus dem Downloadangebot zu nehmen, die Ad- oder Spyware enthalten, hat nun der New Yorker Generalstaatsanwalt Spitzer Intermix verklagt: wegen der Bündelung beispielsweise von Spyware mit Bildschirmschonern, wie sie von Intermix beispielsweise auf der Seite www.flowgo.com angeboten werden. Intermix solle entsprechende Angebote einstellen, mit der Spyware erwirtschaftete Gewinne zurückzahlen und mit einer Geldstrafe belegt werden, so Spitzer laut Reuters.
Dass damit ein wirksamer Schlag gegen Spywareanbieter erfolgt, kann dabei jedoch bezweifelt werden. Intermix sei vor allem deshalb angreifbar, weil sie auf die Bündelung ihrer Produkte mit Spyware nicht hingewiesen hätten - eine unvorsichtige Vorgehensweise, die weitaus größere Spywarevertriebe vermeiden: in der Regel wird in den AGBs der jeweiligen Programme auf die Installation der Spyware hingewiesen und diese damit völlig legal vorgenommen - vor Installation erklärt sich der User mit der Spywareverseuchung seines Rechners einverstanden. Auch wenn er in der Regel nicht durchgelesen hat, womit er sich einverstanden zeigt.