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03. Januar 2008

Die Lösung für den Datenschutz UK will Datenpannen bestrafen

"Ab sofort verboten sind Hunger, Krieg, Armut..." - die Idee ist nicht wirklich neu, und vielleicht tut man den britischen Abgeordneten auch etwas unrecht, wenn man ihre Forderung nach Bestrafung von "Datenpannen" in die Kategorie "Lieb gemeint, aber sinnlos" ablegt. In der Tat könnten Geldstrafen möglicherweise dort empfindlich schmerzen, wo Datenlecks bislang noch mit einem mehr oder minder reumütigen "Tut uns leid, kommt nicht wieder vor" plus optionaler Klage über böse Hacker abgetan werden können. Nur: wie umsetzen?

An sich sollte der Datenschutz entsprechende Regelungen vorsehen, damit Datenpannen vermieden und/oder in Zukunft verhindert werden können. Und an erster Stelle müsste dabei eigentlich Datensparsamkeit stehen - Daten, die nicht erfasst werden, können nicht in falsche Hände fallen. Somit spricht es natürlich schon Bände, wenn auf diesen Aspekt nicht eingegangen wird, sondern eben auf

"...die Risiken, die beim Betreiben großer Datenbanken entstehen, zu denen zahlreiche Menschen Zugang haben, wobei neue Strafen zur Durchsetzung stärkerer Sicherheitsmaßnahmen geeignet sein könnten".

Die Lage in Großbritannien - einziger "endemischer Überwachungsstaat" Europas - ist diesbezüglich im internationalen Vergleich nicht außergewöhnlich, schafft neben dem drohenden Imageverlust aber wenig Anreize, sich nachdrücklich um Datensicherheit zu kümmern. So kommt es dann auch zum Versand von CDs mit Daten aller britischen Kindergeldempfänger, welche unglücklicherweise auf dem Postweg verloren gingen, und weiteren ähnlichen Zwischenfällen. Peinlich, aber vergleichsweise günstig - denn das britische Datenschutzgesetz sieht Strafen für den "Angreifer" vor, nicht aber für den "Datenkontrolleur": hackt sich jemand in einen schlecht gesicherten Datensatz, wird der Hacker gesucht und gegebenenfalls bestraft, der Datenbesitzer nicht.

Und entsprechend nehmen die Abgeordneten an, dass Datensicherheit vielleicht einen anderen Stellenwert erhält, wenn bei Datenlecks eben auch Strafzahlungen fällig werden. Nur stellt sich die Frage, wie das bei ohnehin durch die öffentliche Hand alimentierte Ämter aussehen soll: streicht man beispielsweise einfach dem Jugendamt die Mittel, aus dem Datensätze betreuter Familien entwendet wurden?

Und vor allem: wollen wir, dass Daten geschützt werden, weil es dabei um die Rechte von Bürgern geht, die der Staat gefälligst zu schützen hat, oder nur, weil ansonsten x Euro pro verlorenem Datensatz fällig würden? Traurig genug, dass wohl eine Mehrzahl der Entscheidungsträger das zweite Argument viel leichter nachvollziehen können.

  • 7 Kommentare zum Artikel
  • Zitat: So kommt es dann auch zum Versand von CDs mit Daten aller britischen Kindergeldempfänger, welche unglücklicherweise auf dem Postweg verloren gingen Ich bin mir eh sicher, die gingen nicht verloren, die hat schon der "Richtige" gefunden

    Gefaehrder am 06.01.2008 21:24
  • Schon wieder in GB Daten verloren gegangen. Diesmal hat es wohl einen höheren Soldaten erwischt. Wurde eben im Radio berichtet. Ist das UK eigentlich besonders undicht oder wird das woanders sofort unter den Teppich gekehrt, wenn jemand eine Daten-CD mit einer Musik-CD verwechselt? Oder die Tommys haben tatsächlich nicht viel zu verbergen.

    Der Rebell am 19.01.2008 03:37
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