gulli: Deutschland: Erste Abmahnungen für Downloader eingegangen
05. Mai 2008

Deutschland Erste Abmahnungen für Downloader eingegangen

Filesharer sind bislang nur dann abgemahnt worden, wenn mit einem der bekannten Clients Dateien zum Upload angeboten haben. Auf der Abmahnwahn-Dreipage sind jetzt erste Mitteilungen von Abmahnungsopfern eingegangen, die lediglich Dateien herunter geladen haben. Sie hatten weder eine große Anzahl von Dateien in ihrem öffentlichen Ordner, noch hat nach eigener Aussage ein Upload stattgefunden.

Wer in der Vergangenheit seinen Shared-Ordner nicht aufräumte und eine große Anzahl von z. B. Musikdateien zum Tausch anbot, musste früher oder später mit einer Abmahnung der Musikindustrie rechnen. Nun gingen erste Hinweise in der Abmahnwahn-Dreipage ein, dass jetzt auch Downloader Abmahnungen erhalten. Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Abmahnung wegen eines Pornofilms. Der Abgemahnte schrieb:

"Das Besondere in meinem Fall ist, dass ich keinen Upload in Filesharingnetze freigebe und das schon seit Jahren. Nachdem ich ein Schreiben der Staatsanwaltschaft bekam, (das Verfahren ist eingestellt usw.) konsultierte ich mehrere Rechtsanwälte aber leider ging es ihnen wohl nur darum, dass ich, bevor mich die Abmahnung erreicht, eine Unterlassungserklärung (UE) abgebe, um so möglichst kostengünstig aus der Sache raus zu kommen, das lehnte ich ab. (...) Die Gegenseite behauptet ich habe eine Datei anderen zur Verfügung gestellt, das ist falsch. Mir ist bekannt, dass bei "normalen" Filesharingclienten die aktuellen Downloads auch freigegeben werden, das ist bei mir nicht so! Das kann ich belegen."

Ein Upload ist (...) "ausgeschlossen, selbst wenn ich die entsprechende Datei im Download hatte, habe ich sie definitiv nicht angeboten, noch erschien ich als Anbieter in Suchergebnissen. Auch das kann ich durch Screenshots oder wenn es nötig ist, durch ein entsprechendes Gutachten belegen."

Rechtlich erlaubt sind solche Abmahnungen laut Heise seit dem Inkrafttreten des zweiten Korbes der Urheberrechtsreform im letzten Jahr. Der Abgemahnte benutzte einen Leecher, eine veränderte Version seines Clients, mit der er keine Daten hochladen, sondern nur herunterladen konnte. Unklar bleibt, ob die Schreiben beabsichtigt waren oder ob der Transfer zuvor von den Beauftragten der Rechteinhaber nicht ausprobiert wurde. Es ist auch möglich, dass die IP mitgeschnitten wurde, egal ob der Beschuldigte etwas hochladen konnte oder nicht. Gerichtsurteile liegen diesbezüglich noch keine vor, die weitere Entwicklung bleibt demnach abzuwarten.

  • 54 Kommentare zum Artikel
  • Zitat: Zitat von Gravenreuth Kaum vergehen 4 Tage schon bringt HEISE auch diese "Neuigkeit". Das nenne ich einen schnellen Newsticker. Gibt es in München eigentlich keine Parkuhren, denen Sie den Mist verzapfen können? Den Euro dafür würde ich sogar spenden ...

    koelnmedia am 13.05.2008 18:27
  • Zitat: Zitat von koelnmedia Gibt es in München eigentlich keine Parkuhren, denen Sie den Mist verzapfen können? Den Euro dafür würde ich sogar spenden ... Wenn Parkuhren Kotzen könnten würden die das dann nur schon bei der Annäherung von Tanya tun.

    elChupaCabra am 14.05.2008 08:43

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