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13. September 2007
DeutscheIDR lockt mit überteuerten Domain-RegistrierungenVon der "Deutsche Internet Domain Registrierung", kurz DeutscheIDR werden aktuell Domaininhaber telefonisch kontaktiert und darauf hingewiesen, dass für läppische 195 Euro Einrichtungsgebühr eine zur vorhandenen .de-Domain passende .com-Domain registriert werden könne. Schnelle Entscheidung sei ratsam, da die angebotene .com-Domain bereits von anderen Kunden "ins Auge gefasst" wurde. So geschehen bei einem Handwerksbetrieb in Düsseldorf. Das Unternehmen besitzt eine .de-Domain, bestehend aus Tätigkeitsfeld und (wenig gebräuchlichem) Nachnamen und erhielt das telefonische Angebot, die passende .com-Adresse zu registrieren. Es habe sich bereits ein Interessent für die .com gemeldet, man gebe dem Inhaber der .de - Domain jedoch die Möglichkeit, sich die passende Domain zuerst zu sichern. Auf Nachfrage bei der Weiterhin wurde seitens der DeutscheIDR Wert darauf gelegt, mitnichten Cold Calling oder überhaupt Was im Übrigen nicht einmal eine besonders lukrative oder gar ökonomisch sinnvolle Vorgehensweise sei, so die Sachbearbeiterin bei der DeutscheIDR. Denn häufig würden die angerufenen Webmaster die Information, dass jemand eine ähnliche Domain wie die ihrige "ins Auge gefasst" habe, durchaus gerne zur Kenntnis nehmen - anschließend würden die Angerufenen jedoch oft die Registrierung über einen Billighoster bevorzugen. Das ist natürlich unglücklich - und ebenso unglücklich ist die Namensgebung des Unternehmens, welches erst seit zwei Jahren in Deutschland aktiv ist. 2001 hatte bereits eine Deutsche Internet Domainregistrierung, abgekürzt DID, auf dubiose Art und Weise Webmaster um Immerhin: im Unterschied zu der Masche der DID vor sechs Jahren ist die Methode der DeutscheIDR rechtlich nicht zu beanstanden. Nur eben etwas teuer. Trackbacks
Zitat: Zitat von Dialerwatch Wohl kaum, sonst würden sich die Werbebriefe, Broschüren und Prospekte nicht derart in den Briefkästen stapeln. AFAIK kann man sich dagegen höchstens mit "Keine Werbung"-Aufklebern und Ähnlichem wehren. Einen Brief an einen Gewerbetreibenden zu versenden mit dem zuvor noch kein geschäftlicher Kontakt zustande gekommen ist, erfüllt den Tatbestand des Eingriffs in den ... antiMahn am 03.10.2007 16:58
Zitat: Zitat von könnt kotzen Es gibt ausreichend Möglichkeiten, Neukunden auf legalem Wege zu generieren. Outbound ist allerdings nicht so leicht, dagegen sind z.B. Mailings "relativ" problemlos möglich. Natürlich nicht - es sei denn ein Unternehmen (wie z.B. unsere schlaue Post AG) versendet die Mails (den Spam). Zitat: Zitat von könnt kotzen Wo ist dein Problem, macht ... antiMahn am 03.10.2007 17:28
Zitat: Zitat von antiMahn ...faselt wieder mal völligen Mist, den er sich in 2 Minnuten zusammengegoogelt hat.... Glaub ruhig, was du da erzählst. Ich habe kein Interesse daran, dich aufzuklären. Du unterrichtest ja schließlich selbst und bist ja auch viel schlauer als alle anderen. Nur soviel: Zitat: Zitat von .könnt kotzen Deine Bestandskunden kannst du ... könnt kotzen am 03.10.2007 19:24
Zitat: Zitat von könnt kotzen PS: Weiter beleidigen kannst du mich per PN. Dito antiMahn am 03.10.2007 22:47
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