gullinews am Mittwoch, 01.04.2009 12:16 Uhr (Rating: 


)
Ziel der seit Oktober 2008 gültigen Pflichtablieferung ist es, kulturell wertvolle Netzpublikationen langfristig zu erhalten. Eine allgemeine Dokumentationspflicht für alle Webseiten würde aber weit über das Ziel hinausschießen.
Die Publikationen, die archiviert werden müssen, sind unter anderem online veröffentlichte Bücher und Aufsätze. Nicht von der Regelung betroffen sind Portale mit aktuellen Nachrichten, Foren, Communitys und Homepages mit privaten Inhalten.
Sollten die Mitarbeiter der Nationalbibliothek an den Inhalten interessiert sein, so kommen diese auf die Betreiber selbst zu. Die Zahlung von Bußgeldern ist nicht zu befürchten, auch muss man sich nicht im Voraus von der Ablieferung freistellen lassen. Der Branchenverband BITKOM und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) haben in Zusammenarbeit mit der Deutschen Nationalbibliothek einen Leitfaden zur Orientierung aller Homepagebetreiber veröffentlicht. Dieser kann von hier bezogen werden. (Ghandy)
| 11 Reaktionen aus dem gulli:Board |
|---|
Allemo am 01.04.2009 20:07:08: |
DasFragezeichen am 01.04.2009 20:24:29: |
chatnick am 02.04.2009 00:25:07: |