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15. September 2006

Deutsche Nationalbibliothek Deutschsprachiges Internet wird (zwangs-)archiviert

Vergeßt schnüffelnde Behörden und datensammelnde Unternehmen! Denen kann bescheinigt werden, daß sie nur wissen und speichern wollen, was irgendwie für sie nützlich ist. Die Deutsche Nationalbibliothek ist hungriger als sie alle zusammen.

So sammelt sie, was ja durchaus sinnvoll scheint, alles, was gedruckt erscheint, praktisch kein deutschsprachiges Buch und keine Zeitung gibt es, die sie nicht kennt und archiviert. Mit dem Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek, das schon seit dem 22. Juni 2006 gilt, wurden von der verantwortlichen Politik Regeln beschlossen, die sich nachhaltig auf das deutschsprachige Internet auswirken können - denn das soll vollständig archiviert werden.

Noch das kürzeste Trollposting in einem Blog oder einem Forum ist ein "Medienwerk", und zwar in "unkörperlicher Form". Und als solches ist es von Interesse der Deutschen Nationalbibliothek, deren Aufgabe es ist, deutsche und deutschsprachige "Medienwerke <..> zu sammeln, zu inventarisieren, zu erschließen und bibliografisch zu verzeichnen, auf Dauer zu sichern und für die Allgemeinheit nutzbar zu machen", letzteres übrigens "grundsätzlich kostenpflichtig".

Eine solche Aufgabe ist schon bei 'körperlichen' Medien, also etwa Büchern, eine Aufgabe, die nicht ohne die Mitarbeit derer zu erledigen ist, die sie veröffentlichen. Und deshalb gibt es in dem Gesetz auch Ablieferungspflichtige: "Ablieferungspflichtig ist, wer berechtigt ist, das Medienwerk zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen und den Sitz, eine Betriebsstätte oder den Hauptwohnsitz in Deutschland hat." Und das gilt natürlich auch für "unkörperliche Medienwerke".

Die "Medienwerke" sind dabei "vollständig, in einwandfreiem, nicht befristet benutzbarem Zustand und zur dauerhaften Archivierung durch die Bibliothek geeignet unentgeltlich und auf eigene Kosten binnen einer Woche seit Beginn der Verbreitung oder der öffentlichen Zugänglichmachung <..> abzuliefern", bei "unkörperlichen Medienwerken" können sie auch zur Abholung bereitgestellt werden, darüber entscheidet laut Gesetz aber die Deutsche Nationalbibliothek.

Wer seiner Ablieferungspflicht nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig und "kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro" sanktioniert werden. Das ist kein verspäteter Aprilscherz, sondern Gesetz. Und es sind von ihm tatsächlich auch Zeilen wie diese betroffen. Gegenüber der Süddeutschen Zeitung erklärte Stephan Jockel von der Deutschen Nationalbibliothek:

"Nicht nur Online-Medien sind Veröffentlichungen. Auch eine private Homepage ist eine Publikation, ob mit Passwort geschützt oder nicht <..>. Sie gehört genauso wie Weblogs und Foren zum kulturellen und geistigen Schaffen unserer Gesellschaft. Eine Pflichtablieferungsverordnung wird den Sammelauftrag noch einmal konkretisieren."

Dies scheint auch dringend nötig, denn an wen der Autor nun diesen Text zur Abholung melden oder schicken soll, steht leider nicht im Gesetz. Blogger, Homepage-Besitzer und natürlich auch Board-Mitglieder sollten sich aber schon mit dem Gedanken vertraut machen, daß jeder Beitrag, den sie tippen, dereinst automatisch der Deutschen Nationalbibliothek gemeldet wird, denn ein Verstoß gegen die schon jetzt bestehende Ablieferungspflicht kann teuer werden.

  • Zitat: Zitat von ludwighagen  Vorsicht, du wanderst gleich auf meine täglich wachsende mutmaßliche-Verschwörer-Memberlist Du arbeitest nicht zufällig in der Nationalbibliothek?! Oder Stasi???!! Oder gar für den Bund der Alfs und ET´s (BAET)? *über die schulter schaut * Toppic: Ich wollte nur sagen, dass etwas am Laufen ist, was genau, weiß eben niemand. Man kann nur mutmaßen. Im Kontext ...

    The_Mistaker am 25.09.2006 19:59
  • Nähere Infos dazu gibt es auf deren Homepage als Pressemitteilung Spoiler: http://www.d-nb.de/aktuell/presse/pressemitt_dnbg_neu.htm

    Ranger2000 am 26.09.2006 21:46
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