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30. August 2007
Der Rechtsanwalt rät Trinkt kein Wasser bei der PolizeiDa ein Beschuldigter bei einer polizeilichen Vernehmung ein angebotenes Glas Wasser angenommen hatte, wurde die anschließende Abnahme einer DNA-Probe aus dem Lippenabdruck als "freiwillig abgegeben" deklariert und erfasst, berichtet Lawblogger Udo Vetter. Der Beschuldigte widersetzte sich im Verlauf der Vernehmung weiteren Maßnahmen und verlangte einen Anwalt. Die Die Polizei, regelmäßig auch eher skeptisch beäugte Institution, wird sich mit einem solchen Vorgehen ebenfalls nicht unbedingt Freunde machen. Wenn man auf einer Polizeistation nicht mal mehr ein Glas Wasser trinken kann, ohne in diversen DNA-Datenbanken zu landen, wird der viel beschworenen Bürgernähe und dem schönen Bild vom "Freund und Helfer" auch ein Bärendienst erwiesen. Verwandte News
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