gullinews am Dienstag, 02.12.2008 18:48 Uhr
Viele werden sich jetzt natürlich fragen, was daran so sensationell ist. Gibt es Beweise für oder gegen die Tat? Wieso sollte sich ein älteres Ehepaar keinen Pornofilm herunterladen.
Alles berechtigte Fragen, die jedoch bei diesem Sachverhalt einen ganz besonderen Betrachtungswinkel genießen dürften. Erinnern wir uns zurück. Erst vor kurzem hatten wir im Zusammenhang mit der Ausdehnung der Tätigkeit von DigiProtect nach England über einen ähnlichen Fall berichtet. In diesem wurde ein schottisches Ehepaar beschuldigt, das Spiel "Race07" von Atari via P2P verbreitet zu haben. Ein Fehler, wie sich nachträglich herausstellte, nachdem ein englisches Magazin für entsprechende Aufmerksamkeit bei der Öffentlichkeit gesorgt hatte. Dieser lag nach bisherigen Erkenntnissen beim Provider, welcher die IP-Anfrage falsch beantwortet hatte. Zumindest wurde uns dies von der Logistep AG, welche die Daten ermittelt hat, so mitgeteilt. Wir stellten bewusst unter anderem die Frage, ob solche Provider-Fehler häufiger vorkommen, und wie man sich davor schützen kann. Eine Antwort steht bislang aus, wir sind jedoch zuversichtlich diese zeitnah zu erhalten.
Im aktuellen Fall wäre es nämlich nicht verwunderlich, wenn es erneut zu einer Verwechslung gekommen ist. Das Ehepaar aus Hertfordshire wandte sich jedoch an die Presse, da sie den Film nach ihren Aussagen definitiv nicht heruntergeladen haben. Für die Verbreitung verlangt die Kanzlei Davenport Lyons 503 Britische Pfund (ca. 590 Euro). Ein nicht zu verachtender Betrag. Was spricht jedoch für die Aussage des Ehepaars? Technisch gesehen womöglich gar nichts. Jedoch soll das Ehepaar den Pornofilm via P2P verbreitet haben, obwohl sie ohne die Hilfe ihres Sohnes nicht einmal in der Lage sind, einen Track bei iTunes zu kaufen.
"Wir waren vom Titel des Films angewidert. Wir brauchen keine Pornografie - egal ob normal oder schwul - und wir können auch nichts herunterladen. Wir müssen unseren Sohn fragen, wenn wir ein Lied bei iTunes kaufen wollen."
Michael Coyle ist Anwalt in der Kanzlei Lawdit. Diese vertritt zahlreiche Abgemahnte, weshalb er inzwischen nur zu gut weiß, wie die Lage aktuell aussieht: "[...]. Viele dieser Briefe gehen jedoch an Leute die nicht einmal wissen, was ein Download ist. Wir hatten Rentner, die sich beschwerten und eine Mutter, die vollends schockiert war ihren 14 Jahre alten Sohn bezüglich eines Schwulen-Pornos befragen zu müssen. Er war der einzige Nutzer des Internetanschlusses, der auf den Namen der Mutter angemeldet war." Die Fragen bleiben. Wir hoffen, es gibt bald antworten.(Firebird77)
(via zeropaid, thx!)
(Bild via screwtapes, thx!
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am 03.12.2008 02:46:24: |
chatnick am 03.12.2008 16:33:04: |
am 03.12.2008 18:42:07: |