Datenschutz vs. Datenkraken: "Anti-Terror"-Datenbank von USA und Deutschland kommt

gullinews am Sonntag, 27.04.2008 14:03 Uhr

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Wie genau es manche Politiker mit dem Schutz der Privatsphäre nehmen, kennen wir ja bereits. Das dieses Verhalten auf andere Länder, wie bspw. England abfärbt, ist auch nichts Neues. Die Tatsache jedoch, dass man versucht eine "Anti-Terror"-Datenbank mit nahezu allen Informationen, die man von einer Person sammeln kann, ohne weiteres an dritte Behörden weiterzugeben, sollte doch Zweifel an der Kompetenz der Regierung aufkommen lassen.

Während in einem vorangegangenen Artikel noch über Jaque Smith gesprochen wurde, welche dem englischen Parlament kurzerhand verschwieg, welche Details das"special certificate" hatte, könnte Ähnliches bereits jetzt in Deutschland stattfinden. Die Neuregelung des Datenschutzes führte in England dazu, dass nahezu sämtliche Geheimdienste auf die Verkehrssünder Datenbank von Großbritannien zugreifen konnten, und dabei auch an Daten gelangten, die in ihrer Form keinerlei Details über potenzielle Terroristen liefern. Einen vergleichbaren Versuch startet jetzt scheinbar die deutsche Bundesregierung. Ein im März unterzeichnetes Abkommen zum Austausch von Daten beinhaltet einige interessante Details, die den Datenschutz regelrecht mit Füßen treten.

Nebst den Kernelementen des Abkommens, wie etwa der Herausgabe von Fingerabdruckdateien bzw. den DNA-Profilen, sofern vorhanden, gibt es darin einige Passagen, die so gar nicht Sinn machen. Manch einer fragt sich, an welcher Stelle hier noch von Terrorismusabwehr die Rede sein kann. Besonders prekär ist der Artikel 12 des Abkommens, welcher beinhaltet:

"Personenbezogene Daten, aus denen die Rasse oder ethnische Herkunft, politische Anschauungen, religiöse oder sonstige Überzeugungen oder die Mitgliedschaft in Gewerkschaften hervorgeht oder die die Gesundheit und das Sexualleben betreffen, dürfen nur zur Verfügung gestellt werden, wenn sie für die Zwecke dieses Abkommens besonders relevant sind."

Diesem Artikel folgt dann im zweiten Absatz:

"In Anerkennung der besonderen Schutzbedürftigkeit der in Absatz 1 genannten Kategorien personenbezogener Daten treffen die Vertragsparteien geeignete Schutzvorkehrungen, insbesondere geeignete Sicherheitsmaßnahmen, um diese Daten zu schützen."

Wie diese Sicherheitsvorkehrungen aussehen sollen, in Zeiten, wo so nebenbei einfach mal CDs mit tausenden Datensätzen "verloren" gehen, wird an dieser Stelle nicht diskutiert. Man akzeptiert "Sicherheitsmaßnahmen" anscheinend als grundsätzlich perfekt und unfehlbar. Wie dies in der Vergangenheit ausgesehen hat, wissen wir ja bereits. (Autor: Firebird77)

(via ravenhorst, thx!)

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10 Reaktionen aus dem gulli:Board

Kontrolltroll am 27.04.2008 16:20:52:
Das Ganze ist weit schlimmer als das hier rüberkommt: normalerweise geht man davon aus, dass Behörden erhobene Daten für sich behalten gemäß der im Land geltenden Bestimmungen. Gemäß Patriot Act unter Bush in den USA ist dem nicht mehr so. Da wird, grob vereinfacht, alles überallhin weiterge...

blahblah am 28.04.2008 02:20:33:
"Personenbezogene Daten, aus denen die Rasse oder ethnische Herkunft, politische Anschauungen, religiöse oder sonstige Überzeugungen oder die Mitgliedschaft in Gewerkschaften hervorgeht oder die die Gesundheit und das Sexualleben betreffen, dürfen nur zur Verfügung gestellt werden, wenn sie für...

Mincing_Machine am 28.04.2008 03:22:46:
Klar, weil ich meine politische Gesinnung auch nicht innerhalb von 2 Minuten ändern kann. Ich habe langsam das Gefühl, diese Wichte wollen uns verarschen. Es wird lächerlicher, trauriger und hoffnungsloser jeden Tag....

 

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