Die Daten von Asylbewerbern, die sich in einem Land des Schengen-Raums bewerben, werden seit 2003 in der zentralen Datenbank gespeichert. Damit soll verhindert werden, dass sich eine Person in mehr als einem dieser Länder um Asyl bewirbt. Bei Personen über 14 Jahren werden auch die Fingerabdrücke gespeichert. Die Vorschriften für diese Datenspeicherung werden momentan überprüft und überarbeitet.
Nach den Vorschlägen der Datenschützer sollen künftig nur noch die Fingerabdrücke bereits volljähriger Personen (also von Menschen über 18 Jahren) gespeichert werden. Zudem sollen auch die Methoden zur Feststellung des Alters einer Person überprüft, standardisiert und transparenter gemacht werden.
Zudem sollen Asylsuchende besser über ihre Rechte im Bereich Datenschutz - "auch über die Möglichkeit, in ihre Daten Einsicht zu bekommen und Fehler in ihren Datensätzen korrigieren zu lassen" - informiert werden. (Annika Kremer)
(via futurezone, thx!)
(Bild Catgofire on deviantART, thx!)
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gullinews am 01.07.2009 17:31:21: |
The | Commander am 01.07.2009 19:49:48: |
fetter_oml am 01.07.2009 20:50:36: |