Ein französisches Gericht entschied, dass der Datenschutz das höherstehende Gut sei, wenn ein Label die Adressdaten eines Filesharers aufgrund der IP-Adresse anfordert. EIne Anzeige wurde zurückgewiesen, Datenschützer und Netzaktivisten jubeln.
"Die Annullierung dieses Falls ist wichtig, da es direkte Auswirkungen auf die Taktik der Labels har, welche dutzende Male angewendet wurde",
Die klagenden Rechteverwerter haben eine Berufung gegen das Urteil angekündigt und spielen die Bedeutung des Falls herunter - es drehe sich schließlich nur um eine Entscheidung inmitten zahlreicher erfolgreich verfolgter anderer Fälle.
Rechtsberater Mathias Moulin von der französischen Kommission für Informationstechnologie und Freiheit sieht hingegen größere Auswirkungen des jetzigen Urteils.
"Die Rechteinhaber sollten nun begriffen haben, dass sie ohne unsere Genehmigung nicht einfach Downloader im Internet identifizieren dürfen."
Moilin erinnerte daran, dass Verstöße gegen die Privatsphäre bis zu 300.000 Euro Geldstrafe oder bis zu fünf Jahren Haft nach sich ziehen können.
...nur Spass !!!
Hat nicht jemand ein paar weitergehende Informationen? 1. Welches französische Gericht? 2. Aktenzeichen? 3. Entscheidungsdatum? Irgendwas, womit man an dieses Urteil mal rankommen könnte? Vielen Dank Blackhole
Zitat: Die klagenden Rechteverwerter haben eine Berufung gegen das Urteil angekündigt und spielen die Bedeutung des Falls herunter wieviel ist dieses urteil schon wert, wenn die typen eh in berufung gehen. kann alles noch in ganz andere richtungen gedreht werden - bevor das urteil als präferenz herangezogen werden kann. also lieber vorsichtig sein mit dem jubeln. Zitat: Zitat von ...
VIVA LA FRANCE - oder so ähnlich