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06. Februar 2006

Datenanforderung bei Google Dokument im Netz

Anschreiben des DoJ im Torrent

Noch wehrt sich Google gegen die Anforderungen des Justizministeriums, Daten über Suchanfragen und eine Stichprobe indexierter URLs herauszugeben. Die Anordnung des Justizministeriums findet sich inzwischen im Volltext im Torrent: unter anderem bei der Piratebay wird das 13seitige PDF getrackt.

Einige neue Details sind dem Text zu entnehmen: so war vom DoJ ursprünglich die Herausgabe sämtlicher URLs des Google-Index angeordnet, erst nach "langen Verhandlungen" habe das DoJ diese Anordnung eingegrenzt auf eine Zufallsstichprobe von einer Million URLs aus dem Gesamtbestand. Weiterhin wird von Google die Herausgabe sämtlicher eingegebenen Suchbegriffe über den Zeitraum einer Woche verlangt. Google wehrt sich: unter Berufung auf den Datenschutz, technischer Schwierigkeiten und der mit der Herausgabe verbundenen Offenlegung von Unternehmensgeheimnissen.

Einwände, die das DoJ nicht gelten läßt. Hauptproblem für Google: andere Suchmaschinen seien der Anordnung bereits nachgekommen, was zeige, dass die Datenherausgabe technisch praktikabel, unaufwändig und zumutbar sei. Von der Verknüpfung der Suchbegriffe mit Usern wird weiterhin abgesehen, weshalb keine datenschutzrechtlichen Bedenken vorlägen.

Google hat indessen an anderer Stelle zugegeben, dass sie problemlos Suchanfragen zu User-IPs bzw. Cookies zurückverfolgen können. Ungeachtet dessen, dass die Suchmaschine angesichts ihres florierenden Werbemarktes kein Interesse an einer verschärften Netzfilterung vor allem in Bezug auf den lukrativen Porn-Content hat, steht zu befürchten, dass die aktuelle Datenanforderung nur ein Testballon ist, um die Suchmaschinen in Bezug auf Userverfolgung und Netzüberwachung stärker in die Pflicht zu nehmen.

Denn eine statistische Analyse einer größeren Stichprobe von Webseiten kann das DoJ im Prinzip auch selber durchführen - zur Prüfung der Wirksamkeit des umstrittenen Child Online Protection Act kann die Auffindbarkeit der entsprechenden Angebote über die gängigen Suchmaschinen ebenfalls direkt vom DoJ geprüft werden. Zu guter Letzt die Suchbegriffe, die die User verwenden: jene können in der Tat nur die großen Suchmaschinen liefern. Ohne Hintergrundinformationen darüber, wie alt die eingebenden User waren, bleiben diese jedoch eine weitgehend aussagefreie Datenhalde.

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