gulli: Das Konzept der RIAA: Filesharer werden auf zweierlei Wegen belangt

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14. Mai 2008

Das Konzept der RIAA Filesharer werden auf zweierlei Wegen belangt

Vergangene Woche äußerte sich der Vizepräsident der Organisation Educause über die beiden hauptsächlichen Vorgehensweisen der RIAA, wenn diese gegen amerikanische Universitäten vorgehen. Dabei käme entweder der DMCA oder direkte Abschlagsforderungen in Betracht, je nachdem wie intensiv das Filesharing betrieben wurde.

Mark Luker, der Vizepräsident von Educause, stellte diese beiden Thesen auf, nachdem er mehrere Gespräche mit der RIAA geführt hatte.

Vorgehensweise eins sieht demzufolge so aus, dass sie den sogenannten Shared Folder des Peer-To-Peer Clients komplett nach Material prüfen, dies fällt unter das Gesetz Digital Millenium Copyright Act, kurz DMCA. Wird dort auffälliges Material entdeckt, so wird die exakte Bezeichnung, Dateigröße, etc. notiert. Ein Download des Materials findet jedoch durch MediaSentry, die von der RIAA beauftragte Anti-Filesharing Firma, in der Regel nicht statt. Nur in besonderen Ausnahmefällen, wie etwa dem erhärteten Verdacht, dass das Urheberrecht mehrfach intensiv verletzt werde, würden Probedownloads vorgenommen. Wann man von diesen Ausnahmefällen reden kann, wollte die RIAA jedoch im Detail nicht bekannt geben. In diesem Zusammenhang sei das weitere Vorgehen dann, den Universitäten eine Mitteilung über den Verstoß zu machen. Damit einhergehend ist die Aufforderung, die entsprechende Datei sofort aus dem Shared Ordner zu entfernen. Die Entscheidung über etwaige disziplinarische Maßnahmen gegenüber den Studenten überlässt man der Verwaltung der Universitäten, eine Anklage erfolgt nicht.

Die zweite Variante ist wesentlich ernster für den Betroffenen, weshalb sich auch hier das Vorgehen ändert. Es handelt sich dabei um die sogenannten "Early Settlement Letters", ähnlich einem außergerichtlichem Vergleich. Dieser wird den jeweiligen Personen direkt zugestellt und beinhaltet interessanterweise gleich Informationen, wie man einen kostenintensiven Prozess vorbeugen kann. Gemeint ist hierbei die Zahlung eines im Schreiben festgelegten Betrages, ähnlich wie er bei Deutschen Filesharern durch Abmahnungen herausgepresst wird. Die Studenten werden hierbei also vor die Möglichkeit gestellt, einen fixen Betrag zu RIAA, MPAA, sucks, Filesharing, early settlement letterbezahlen, damit die Sache abgegolten ist, oder sie zahlen nicht und riskieren einen weitaus teureren Prozess, wenn sie verlieren. Um die Entscheidung für Tür eins leichter zu machen, bietet die RIAA sogar die Möglichkeit an, via Kreditkarte zu bezahlen. Damit die Beweisführung auch eindeutig und sicher bleibt, wird durch MediaSentry ein Download der Dateien vorgenommen, bei denen der Urheberrechtsverstoß vorliegt.

(Via arstechnica, thx)

  • langsam aber sicher geht die RIAA einem mächtig aufn senkel....

  • kann man das nicht einfach locker umgehen wenn man was dlt (auf musik bezogen) und dann einfach die bitrate von einem song ein bissl verändert? denn so wird der vergleichsdl von der riaa ja nie stimmen

    xxXInviXxx am 14.05.2008 20:34
  • Bis die mal einen einen Millionärssohn geraten, der dann Alan Shore und Denny Crane organisiert. Die reißen de RIAA dann mal ordentlich den Arsch auf.

    WorldShaper am 14.05.2008 20:37
  • "Weg mit diesen Dreck" Sowas brauch doch keiner ^^

    Hirnblaehung am 14.05.2008 23:47
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