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15. Mai 2006

Copyrightreform Australier werden verzögert zu Verbrechern

Aber zuerst das Positive: sie dürfen völlig legal Musik auf mobile Player kopieren, TV-Sendungen aufnehmen und zeitversetzt ansehen oder Medien für Parodie und Satire verwenden. Für Institutionen der Bildung und Kultur sind weitreichende Ausnahmeregelungen für den Gebrauch copyright-geschützten Materials geplant. Credo der Reform: Kunden sollten nicht wie Copyright-Piraten behandelt werden, die Copyright-Piraten wiederum nicht wie Kunden.

Was manchen Medienunternehmen ja in der Tat beigebracht werden muss, da für diese bekanntermaßen die Kundschaft durch die Bank kriminelle Subjekte sind, die es zu gängeln und zu kontrollieren gilt. Zumindest im Bereich der Musik und der mobilen Player scheint sich jedoch eine Trendwende anzukündigen. Vor dem Vorstoß in Australien hatten sich bereits in Großbritannien ausgerechnet Vertreter der Musiklabels für eine Legalisierung von Privatkopien auf mobilen Playern ausgesprochen.

Die in Australien nun kommt: Tracks können legal auf den mp3-Player gezogen werden - "format shifting" ist dabei explizit erlaubt. Die Privatkopie muss nicht im gleichen Format wie das Original vorliegen - der Wechsel des Formats beim Kopieren von CD-Audio nach mp3 ist so explizit gestattet.

Weitere nutzerfreundliche Änderungen: das zeitversetzte Betrachten von TV-Sendungen soll ebenfalls erlaubt werden. Zu diesem Zweck ist die Aufnahme und das spätere Betrachten einer Ausstrahlung - selbst im Pay-TV - gesetzlich gestattet.

Damit legalisiert die australische Regierung ein alltägliches Verhalten, mit dem die Bürger an sich mit völliger Selbstverständlichkeit seit Jahrzehnten gegen geltendes Recht verstoßen. So weit, so gut - nur werden die Gesetzesverstöße auch nach Verabschiedung des Gesetzes weitergehen. Der entstandene "Kompromiss" zwischen Kunden- und Verwerterinteressen führte im TV-Bereich zu einer leicht absurden Situation. Wer eine Sendung aufnimmt, macht sich in Zukunft in Australien zwar nicht mehr strafbar - mit hoher Wahrscheinlichkeit jedoch, nachdem die Aufzeichnung betrachtet wurde.

Denn "zeitversetztes Betrachten" bedeutet nicht weniger, als dass der User das Recht hat, eine Sendung zu einem späteren Zeitpunkt als dem der Sendung zu betrachten - das Recht, die Aufzeichnung anschließend zu behalten, erwirbt er nicht. Nach einmaligem Sehen der Aufzeichnung muss er diese löschen oder vernichten.

"Die Aufnahme muss nach einmaligem Gebrauch gelöscht werden. Es ist nicht möglich, die Aufnahme wieder und wieder zu verwenden."

So die Erläuterung zum kommenden Gesetz durch den australischen Generalstaatsanwalt und Abgeordneten Philip Ruddock. Der hier offenkundige Unwahrheiten behauptet: die Aufzeichnung "wieder und wieder" zu verwenden, ist ganz und gar nicht ein Ding der Unmöglichkeit. Wenngleich es in der Tat illegal bleiben soll, faktisch diese Illegalität am alltäglichen Aufzeichnen nichts ändern wird.

Offenbar handelt es sich mit der absurden Regelung um einen Kompromiss, der suggerieren soll, dass die Interessensgruppen jeweils Zugeständnisse machten. Wie weit diese gehen, und wie alltagsrelevant sie sein werden, bleibt bislang unklar, da einer der Hauptprobleme der aktuellen nationalen Debatten um Copyrightreformen bislang ungeklärt blieb:

"Wie verhält es sich, wenn meine CD einen Kopierschutz enthält?
- Die Regierung erwägt noch, wie der Gegenstand "Kopierschutz" behandelt werden soll."

So die FAQ auf Staatsanwalt Ruddocks Seite. Damit bleibt selbst im Audiobereich noch vieles offen. Wenngleich der Entwurf zweifellos ein Schritt nach vorne bedeutet. Während beispielsweise in Deutschland die Privatkopie durch die Medienkonzerne als freiwillig erbrachten Gnadendienst am Kunden dargestellt werden kann, auf den faktisch niemand Rechtsanspruch hat, dürfte die Position der australischen Verbraucher verbessert werden: ihnen gegenüber müßte im Fall des Verbots von Kopierschutz-Umgehungen begründet werden, warum ein ihnen gesetzlich zugestandenes Recht eingeschränkt wird.

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