gulli: Copyright: Popeye seit 1. Januar in Europa gemeinfrei

Anzeige

gulli:Newsbox

04. Januar 2009

Copyright Popeye seit 1. Januar in Europa gemeinfrei

Wie die Times-Online berichtet, ist die berühmte Comic-Figur Popeye seit Beginn des Jahres 2009, zumindest in europäischen Ländern, urhebrrechtsfrei. Das bedeutet, dass hierzulande jeder T-Shirts, Spielzeug und ähnliches mit Popeye-Figuren herstellen und verkaufen kann, ohne eine Einwilligung zu benötigen. Auch eigene Comics, Spiele und Filme lassen sich nun erstellen - von YouTube-MashUps ganz zu schweigen.

Dabei ist Popeye momentan tatsächlich in der Lage, wieder zu einem aktuellen Helden zu werden. Seinen Durchbruch hatte die Figur in der Zeit der 1929er-Wirtschaftskrise. Der Zeichner Elzie Crisler Segar erstellte Comic-Strips für unterschiedliche amerikanische Zeitungen. Popeye führte er zunächst als Nebenfigur ein, jedoch traf die reduzierte und anarchische Art dieser Figur den Nerv der Zeit, wodurch der Comic sowohl künstlerisch als auch kommerziell zu einem großen Erfolg wurde. Der Urheber von Popeye, Elzie Crisler Segar, verstarb am 13. Oktober 1938 im Alter von 43 Jahren. Nach europäischem Recht also besteht auf seine Schöpfung kein Urheberrechtsschutz mehr, da dieser 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers erlischt.

Momentan wird nach Angaben der Times Online mit Popeye ein Betrag von jährlich 3,2 Milliarden Dollar umgesetzt. Die "Popeye-Industrie" verkauft dabei Bücher, Spielzeug, Figuren und sogar extra angefertigten "Popeye-Spinat". Da man nun in Europa keinerlei Einverständnis benötigt, um in diesem Markt mitzumischen, darf man gespannt sein, wie sich die Dynamik in diesem Sektor entwickelt. In den USA sieht die rechtliche Lage jedoch noch anders aus: Dort erlischt der Urheberrechtsschutz erst im Jahre 2024, also 95 Jahre nach dem Tod des Urhebers, sofern nicht die ein oder andere Lobby dafür sorgen wird, dass der Urheberrechtsschutz verlängert wird.

Popeye SpinatDie Gemeinfreiheit von Popeye in Europa jedoch vereinfacht die rechtliche Lage nicht wirklich. Darf man nun Poster von Standbildern der Filmwerke, die wesentlich später und auch von anderen Autoren gezeichnet wurden, in Europa produzieren und in den USA vermarkten? Es sieht ganz so aus, als müssten auch in diesem Falle erneut die Gerichte entscheiden, wie Fälle solcher Art zu handhaben sind. Einer kleingewerblichen und freien Nutzung im Internet dagegegen, dürften niemand entwas entgegenzustellen haben, sofern man den Wohnsitz in Europa hat. Entscheidungen im Falle Popeye dürften dabei auch richtungsweisend sein für Comicfiguren von anderem Kaliber: Denn als nächstes werden Betty Boop und vor allem Mickey Mouse gemeinfreiheit erlangen. (020200)

(via Times Online, Asia1, thx!)

  • Zitat: Zitat von Gravenreuth  GULLI kann nicht rechnen! Wenn die Elzie Crisler Segar am 13. Oktober 1938 verstarb, dann wurde Popeye bereits im Oktober 2008 gemeinfrei. Falsch, die Gemeinfreiheit beginnt erst mit Anfang des darauffolgenden Jahres sprich 2009 =)

    Soilx08 am 06.01.2009 19:04
  • Nimm es ihm nicht übel, er kann nur Abmahnen und Chaos in seinem Büro verbreiten! Danach vor Gericht einen auf Jammerlappen miemen und auf Andere rum hacken.

    elChupaCabra am 07.01.2009 17:13
  • Zitat: Zitat von Soilx08  Falsch, die Gemeinfreiheit beginnt erst mit Anfang des darauffolgenden Jahres sprich 2009 =) Haha tja, klugscheißen will halt gelernt sein...

    ElPorno am 10.01.2009 19:13
  • Zitat: Zitat von Gravenreuth  Vorsicht! Viele Comics sind auch eingetragene Marken und die gelten noch weiter! So wie LTB oder "Lustiges Taschenbuch" Falk P.S.: Wer nicht weiß, was gemeint ist, mag mal eine Suchmaschine mit "Lustiges Taschenbuch" und dem Namen eines Dialerkönigs füttern.

  • © copyright 1998-2009 gulli.com  | home | sitemap | kontakt | impressum | partner | downloads |