gullinews am Sonntag, 04.01.2009 21:41 Uhr (Rating: 

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Dabei ist Popeye momentan tatsächlich in der Lage, wieder zu einem aktuellen Helden zu werden. Seinen Durchbruch hatte die Figur in der Zeit der 1929er-Wirtschaftskrise. Der Zeichner Elzie Crisler Segar erstellte Comic-Strips für unterschiedliche amerikanische Zeitungen. Popeye führte er zunächst als Nebenfigur ein, jedoch traf die reduzierte und anarchische Art dieser Figur den Nerv der Zeit, wodurch der Comic sowohl künstlerisch als auch kommerziell zu einem großen Erfolg wurde. Der Urheber von Popeye, Elzie Crisler Segar, verstarb am 13. Oktober 1938 im Alter von 43 Jahren. Nach europäischem Recht also besteht auf seine Schöpfung kein Urheberrechtsschutz mehr, da dieser 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers erlischt.
Momentan wird nach Angaben der Times Online mit Popeye ein Betrag von jährlich 3,2 Milliarden Dollar umgesetzt. Die "Popeye-Industrie" verkauft dabei Bücher, Spielzeug, Figuren und sogar extra angefertigten "Popeye-Spinat". Da man nun in Europa keinerlei Einverständnis benötigt, um in diesem Markt mitzumischen, darf man gespannt sein, wie sich die Dynamik in diesem Sektor entwickelt. In den USA sieht die rechtliche Lage jedoch noch anders aus: Dort erlischt der Urheberrechtsschutz erst im Jahre 2024, also 95 Jahre nach dem Tod des Urhebers, sofern nicht die ein oder andere Lobby dafür sorgen wird, dass der Urheberrechtsschutz verlängert wird.
Die Gemeinfreiheit von Popeye in Europa jedoch vereinfacht die rechtliche Lage nicht wirklich. Darf man nun Poster von Standbildern der Filmwerke, die wesentlich später und auch von anderen Autoren gezeichnet wurden, in Europa produzieren und in den USA vermarkten? Es sieht ganz so aus, als müssten auch in diesem Falle erneut die Gerichte entscheiden, wie Fälle solcher Art zu handhaben sind. Einer kleingewerblichen und freien Nutzung im Internet dagegegen, dürften niemand entwas entgegenzustellen haben, sofern man den Wohnsitz in Europa hat. Entscheidungen im Falle Popeye dürften dabei auch richtungsweisend sein für Comicfiguren von anderem Kaliber: Denn als nächstes werden Betty Boop und vor allem Mickey Mouse gemeinfreiheit erlangen. (020200)
(via Times Online, Asia1, thx!)
| 18 Reaktionen aus dem gulli:Board |
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elChupaCabra am 07.01.2009 17:13:55: |
ElPorno am 10.01.2009 19:13:31: |
dl3daz am 10.01.2009 22:57:21: |