gullinews am Montag, 08.09.2008 18:57 Uhr
Angekündigt würde der YouTube-Channel von Metallica auf dem offiziellen Blog von YouTube. In einem eigens erstellten Video sieht man den Zusammenschnitt von unterschiedlichen Leuten, meist im Jugendalter, die Metallica-Songs auf ihren Instrumenten nachspielen. Der Anfang des Filmes macht ein 8-jähriger Junge, der das Solo des Stücks "One" auf einer Elektrogitarre spielt. Dazu passend gibt es auch ein hochoffizielles Video von Metallicas Schlagzeuger Lars Ulrich, der etwas verwirrt wirkt und in einer sehr improvisierten Ästhetik den "User-Generated Content" lobt und begrüßt. Offensichtlich hat man das Marketingpotenzial von mutmaßlichen "Urheberrechtsverstößen" auf Plattformen wie YouTube erkannt.
Dabei ist es rechtlich gar nicht unproblematisch. Denn das Nachspielen von Songs, die dann als Video in das Internet eingestellt werden, fällt in der Regel nicht unter die Regelung von "Fair Use". Denn handelt es sich in diesen Fällen weder um Zitate, noch um satirische oder kommentierende Sachverhalte. Der von Metallica angepriesene "User Generated Content" ist genau genommen unrechtmäßiges Material - jedenfalls nach gängiger Rechtsauffassung. Normalerweise muss ein Musiker, der eine Cover-Version eines Songs anfertigt, entsprechende Lizenzrechte abklären und dann auch die fällig werdenden Tantiemen berappen. In diesem Fall aber scheint man bewusst davon abzusehen. (020200)
(via Valleywag)
| 11 Reaktionen aus dem gulli:Board |
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Hammelhai am 10.09.2008 11:53:34: |
LD-50 am 10.09.2008 21:11:11: |
am 11.09.2008 21:12:48: |