gulli: Computerspiele und Jugendschutz: Gesetz verschärft, Bayern und Spieleproduzenten dagegen
20. Dezember 2007

Computerspiele und Jugendschutz Gesetz verschärft, Bayern und Spieleproduzenten dagegen

Die Bundesregierung hat einem verschärften Jugendschutzgesetz zugestimmt, welches schwere Auflagen für "besonders realistische, grausame und reißerische Gewaltdarstellungen und Tötungshandlungen" in Computerspielen mit sich bringt. Aus Bayern kommt Protest: dort sieht man wehrlose Pixel durch das "Wertesystem unseres Grundgesetzes" geschützt. Auch die Spielehersteller sind nicht einverstanden: der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware BIU hält das Gesetz für verfassungswidrig.

Nach wie vor ist allenfalls umstritten, ob die sogenannten "Killerspiele" tatsächlich Einfluss auf die Gewaltbereitschaft der Gamer haben, weiter ist der deutsche Jugendschutz ohnehin einer der strengsten weltweit. Dennoch sah sich die Regierung veranlasst, ihr vermeintliches Scherflein zur Gewaltprävention beizutragen - ob es etwas bringt oder nicht, scheint dabei keine Rolle zu spielen. Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverbote sind bei Gewaltspielen vorgesehen - unabhängig davon, ob sie ohnehin für Jugendliche verboten sind oder nicht.

Woraus direkt folgt, dass das Gesetz mit Jugendschutz absolut nichts zu tun hat: denn kaufen durften Jugendliche die indizierten Titel schon jetzt nicht. Aktionismus pur? Den Bayern geht er erwartungsgemäß nicht weit genug, und ebenso vorhersehbar fordert die CSU das Verbot von Herstellung und Vertrieb der umstrittenen Games. Natürlich ebenso im Namen des "Jugendschutzes" - auch wenn sich die Gesetze praktisch ausschließlich auf Games beziehen, die ab 18 Jahren freigegeben sind.

Der Unsinn wird zur Abwechslung hingegen einigermaßen sachlich vorgebracht: Günter Beckstein verglich die "Killerspiele" auch schon mit Kinderpornografie - ein Schlag ins Gesicht der Opfer, deren Leid verglichen wird mit dem Erleben eines Gamers.

Solche Geschmacklosigkeiten hatte sich die CSU immerhin verkniffen, was die Blödsinnigkeit der Forderung jedoch nicht geringer macht. Glücklicherweise regt sich Widerstand: Die BIU hält das Gesetz für verfassungswidrig, da keine Einzelfallprüfung mehr vorgenommen wird und es allein den Herstellern überlassen bleibt, nach denkbar vagen Gummirichtlinien zu entscheiden, was denn nun "gewaltverherrlichend" und was zulässig sei.

Aber wie die Vergangenheit lehrt: im Zweifelsfall muss man eben das Blut grün machen, dann rennt niemand Amok.

  • 51 Kommentare zum Artikel
  • Zitat: Als besonders bedenklich sehe ich dabei an, daß die Auslegung, was denn nun genau darunter fällt, den jeweiligen Polizisten, Staatsanwälten und Richtern überlassen bleibt, und daß damit zukünftig einer gewissen Willkür (theoretisch?) Tor und Tür geöffnet sein kann, wenn dieser Blödsinn erstmal Gesetz ist. Man schafft sich damit faktisch eine "Eintrittskarte" zur Kriminalisierung grosser Teile der ...

    SnowWhiteLines am 31.12.2007 23:32
  • Zitat: Ich muss also schon wissen was ich will, statt mich einfach im Geschäft umsehen zu können Und wenn man das mal konsequent weiterverfolgt wird man bemerken, das auch Fachzeitschriften nicht mehr über solche Spiele berichten werden. Allein die gamestar hat in ihrer letzten Ausgabe 2 Spiele nicht getestet weil sie evtl indiziert werden könnten. Nönö, ich bin schon so alt geworden und hab im Prinzip ...

    BigWilly am 01.01.2008 01:20
  • Zitat: Zitat von SnowWhiteLines Sehr bedenkliche Entwicklung allmählich das Ganze, dass da niemand was dagegen unternehmen kann ... Will mir nicht in den Kopf Das liegt daran, daß sich von der "breiten Masse" weder jemand persönlich betroffen fühlt, noch in irgendeiner Form den Kram hinterfragt. Den Bürgern wird das Ganze durch die Mainstream-Medien als neues Mittel zum ...

    titus_shg am 01.01.2008 01:57
  • Zitat: Zitat von Wulfhelm Alle diese Dinge fallen nur dann unter das Besitzverbot, wenn sie ein wirkliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen abbilden. Bei computergenerierten Bildern ist (jedenfalls beim aktuellen Stand der Technik noch) eher unwahrscheinlich, daß sie das können. da hast du mir doch recht gegeben bzw. wir sind uns einig. beispiele: * jemand schildert in einer fiktionalen geschichte, ...

    Chronoton am 01.01.2008 04:04

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