gullinews am Dienstag, 08.09.2009 15:27 Uhr (Rating: 

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Man muss nicht jede Erklärung einer Behörde ungeschönt übernehmen. Auch im Falle des Child Exploitation and Online Protection Centres (CEOP) ist dies nicht wirklich anders. Doch wenn nur ein Bruchteil der Behauptungen stimmt, die diese Behörde aufstellt, so haben die Netzsperren noch vor ihrem Inkrafttreten dass wahr werden lassen, was von vielen Seiten bereits im Vorfeld befürchtet wurde. Die Erklärung des CEOP stellt dabei mehr oder minder eine Reaktion auf ein Dokument dar, welches aus dem britischen Home Office stammt. Darin wird auf eine zukünftige Rede der Queen Bezug genommen, bei der es um Netzsperren gegen Kinderpornografie geht. In absehbarer Zeit will scheinbar auch die große Insel nachziehen und es der Bundesrepublik gleich tun.
Wie das CEOP jedoch jetzt erklärte, würde die Mehrheit der pädophilen Aktivitäten nicht mehr im "regulären" Internet stattfinden. Gemeint sind damit gewöhnliche Internetseiten. Vielmehr seien die Meisten in öffentliche und / oder private P2P-Netzwerke abgewandert. Darüber hinaus sei den Tätern immer klarer, wie die Strafermittlungsbehörden sie ausfindig machen können. Deshalb würde man Technologien, die eigentlich dazu gedacht sind die Privatsphäre zu schützen missbrauchen, um dadurch die eigene Identität zu verschleiern. "Unser Fokus muss nun darauf liegen, dieses Problem mit Priorität zu lösen. Das Ausmaß und die Natur von P2P-Filesharing in Zusammenhang mit kinderpornografischen Bildern ist gegenwärtig unmöglich zu schätzen. Es ist eine Variante des Missbrauchs und der Verbreitung von Bildern, die gegenüber einem Großteil der Öffentlichkeit verborgen bleibt und zumeist auch für die Opfer selbst", so ein Bericht des CEOP.
Man würde nur wenige Meldungen von Dritten erhalten, wenn diese in P2P-Netzwerken auf kinderpornografische Bilder oder Videos stoßen. Der Großteil würde nach wie vor durch nicht-öffentliche Quellen oder der "Internetindustrie" selbst kommen. Um nicht entdeckt zu werden, würden die Täter immer häufiger Verschlüsselungssoftware benutzen, um die Inhalte die sie in P2P-Netzen verbreiten maskieren zu können. Selbst wenn die Ermittler die Daten herunterladen können, die Entschlüsselung bleibt ihnen oftmals verwehrt, so dass sie auch das Material nicht auf dessen Rechtswidrigkeit prüfen können.
Neben diesen Verschlüsselungssystemen würden die Täter aber zunehmend auf ihre Anonymität achten. Neben VPN-Diensten würden hier auch weitläufig bekannte Dienste wie TOR benutzt werden, um einer strafrechtlichen Verfolgung zu entgehen. Das CEOP attestierte dabei, dass diese Technologien eigentlich zumeist von alltäglichen Internetusern genutzt würden, die nichts Illegales tun. Man geht davon aus, dass der Schutz der Privatsphäre online einen immer größeren Stellenwert einnimmt. So lange, bis schließlich schon bei der Herstellung von speicherfähigen Medien auf eine automatisierte Verschlüsselung gesetzt wird.
Die logische Schlussfolgerung dieser Entwicklung? Betrachtet man die gegenwärtige Netzlandschaft, so finden sich dort zahlreiche Seiten mit kinderpornografischem Material. Die Seitenbetreiber sowie die Webhoster befinden sich in einem Großteil der Fälle im greifbaren EU-Ausland. Ein Rechtshilfeersuchen könnte zahlreiche Seitenbetreiber einem Strafverfahren zuführen. Macht man dies? Nein. Einige der Seitenbetreiber unterhalten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Kontakte zu Personen, die Kinder sexuell missbrauchen oder missbraucht haben. Über diese könnte man also weitere Täter ermitteln und festnehmen. Tut man dies? Nein. Stattdessen spielt man Straftätern mit Hilfe der Netzsperren in die Hände. Man hindert sie und Dritte am Zugriff auf solche Seiten. Noch dazu mit einer Methode, deren Erfolg keine Minute andauert. Diejenigen, die trotzdem daran scheitern, sind gewarnt und bekommen eine ganz wichtige Lektion: Der große Bruder Staat spielt jetzt mit.
Die Täter und Nutznießer sind wachgerüttelt wie noch nie zuvor. Hindert es sie an ihrem Treiben? Wenn es nach Ursula von der Leyen geht: Natürlich! Die Wahrheit? Nicht im geringsten. Aufgeschreckt und ertappt sucht dieser Personenkreis nach neuen Mitteln und Möglichkeiten, um deren "Bedürfnissen" nachzugehen. Wenn dieses Angebot per HTTP nicht mehr erreichbar ist - wohin wenden sie sich dann? An alternative Übertragungsmodelle, wie beispielsweise P2P-Netze. Gepaart mit einem VPN-Dienst, TOR, verschlüsselten RAR-Archiven und TrueCrypt-Containern bekommen insbesondere die Strafverfolgungsbehörden alles, um die Täter vor Gericht zu bringen - nämlich rein gar nichts. Keine Identität. Keine Beweise. (Firebird77)
(via afterdawn, thx!)
(Bild via emoderation, thx!)
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Sempralon am 10.09.2009 17:52:01: |
darkcloud1987 am 10.09.2009 18:46:16: |
Sempralon am 10.09.2009 18:48:16: |