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26. April 2005
CDU/CSU ISPs sollen Userdaten an Privatunternehmen geben könnenStärkeres Urheberrecht und erweiterte Verfolgungsmöglichkeiten gefordert Zum heutigen "Welttag des geistigen Eigentums" gibt sich die CDU/CSU gewohnt aggressiv und Internet-userfeindlich. Neben der zügigen Verabschiedung des zweiten Korbs der neuen Urheberrechtsnovelle fordert der Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für "Geistiges Eigentum" Günther Krings, dass Internetprovider verpflichtet werden sollen, Kundendaten auch ohne Gerichtsbeschluss an Rechteinhaber beispielsweise der Musikindustrie herauszugeben. Weiter wurde gefordert, die in der Novelle geforderte Möglichkeit für Bibliotheken, einmal gekaufte Texte an mehreren Leseplätzen gleichzeitig verfügbar zu machen, wieder abzuändern. Dies könne die Einkaufspolitik der Bibliotheken ansonsten "nicht unwesentlich beeinträchtigen". Krings mag damit recht haben: Bibliotheken geben ihren Etat in der Regel für Bücher und Zeitschriften aus - die Ausgaben landen komplett bei den Verlagen. Eine Einkaufspolitik, die statt doppelt erworbenen Büchern eine größere Auswahl bereitstellt, wäre für die schwer gebeutelten Universitätsbibliotheken eine durchaus attraktive Art der Änderung ihrer Einkaufspolitik. Die resultierende Verbesserung der Lehrausstattung liegt auf der Hand, Mindereinnahmen der Verlage sind nicht zu befürchten, schliesslich landet nach wie vor das komplette Budget bei den Verlagen. Eine Effizienzzsteigerung in der Einkaufspolitik der Bibliotheken scheint der CDU/CSU offenbar nicht erstrebenswert - Hauptsache, die Hardlinerbotschaft im Bereich Urheberrecht kommt an, die Bildung scheint dabei völlig nachrangig zu sein. Verwandte News
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