CDs aus dem Mülleimer: Verkauf ist Urheberrechtsverstoß

gullinews am Freitag, 15.02.2008 11:17 Uhr

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Vorweg: es geht ums Prinzip, aber auch um 78.000 Dollar an Verkaufserlösen. Gesetzt den Fall, jemand will eine legal produzierte CD nicht haben. Der Hersteller wird gefragt, ob er sie wiederhaben will, antwortet jedoch,l man solle die CD einfach in den Müll werfen. Die CD landet im Müll, ein Dritter findet sie, zieht sie wieder heraus und verkauft sie im Secondhand-Shop. Ein Grund zu jubeln für Umweltschützer vielleicht, aber ein Copyrightverstoß?

Auch letzteres, so ein US-Berufungsgericht, nachdem in der ersten Instanz dasselbe festgestellt wurde und gar Bewährungsstrafe und Schadenersatz gegen den "Finder" verhängt wurden. Der Fall: BMG verschickt CDs und DVDs per Post an Abonnenten eines Clubprogramms, diese kommen jedoch - beispielsweise umzugsbedingt - nicht immer an oder werden von den Empfängern wieder zurückgeschickt. Nun will BMG die Sendungen nicht mehr zurückhaben, sondern weist das Postamt an, die nicht zugestellten Päckchen schlicht in den Müll zu entsorgen, da man andernfalls die Rücksendegebühren zahlen müsste.

Dort landen die Sendungen anschließend auch. Von dort gehts aber nicht zur Müllkippe, sondern ein Postangestellter, der den Rücksendungen einen höheren Wert beimisst als BMG, holt die Päckchen wieder aus dem Müll und verkauft sie stattdessen. Über die Zeit hinweg macht er damit beachtliche 78.818 Dollar gut.

Nachdem eine Überwachungskamera den Angestellten beim "Retten" der Medien aufzeichnete, kam es zu einer Anklage und einem Verfahren: zwei Jahre Bewährung plus Abführung der knapp achzigtausend Dollar Verkaufserlöse an BMG wegen Copyrightverstoß. Allein: warum? Das fragte sich auch der Angeklagte, ging in Berufung und kam - erfreulicherweise - straffrei davon. Nur: das Berufungsgericht erkannte an, dass ein Urheberrechtsverstoß stattgefunden hatte, bei dem BMG das Opfer ist.

Interessant auch das Statement von BMG: Die weggeworfenen CDs seien in Shops für gebrauchte CDs verkauft worden. Die Kunden der Second-Hand-Shops hätten "theoretisch" aber auch direkt bei BMG kaufen können, hätte es das dank dem "CD-Retter" entstandene Angebot nicht gegeben. Ergo: entgangener Verkauf.

Nur: BMG hatte klargemacht, dass sie die Medien nicht wiederhaben wollen und sie weggeworfen werden sollen. Die ursprünglichen Empfänger sind nicht bekannt oder waren an den Zusendungen ebenso nicht interessiert. Allenfalls datenschutzrechtlich könnte man einen Strick zu drehen versuchen - personenbezogene Daten sind aus dem "Müll" zu erschließen, diese haben den Angestellten aber nachweislich nicht wirklich interessiert.

Man muss es sich auf der Zunge zergehen lassen: BMG sind CDs und DVDs nicht einmal das Porto wert, das ihre Rücksendung kostet. Sobald jemand aber die weggeschmissenen CDs aus dem Müll zieht, werden sie zum wertgeschätzten Gut, das natürlich niemand in irgend einer Form verwerten darf. Nicht nur aus Umweltgründen eine mehr als fragwürdige Haltung.

(via)

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37 Reaktionen aus dem gulli:Board

am 05.03.2008 18:43:43:
Wie kommst du darauf? naja, wenn man "jemanden" sagt, kann man auch die BMG nennen, welche die produktion bezahlt;) wenn sie aber cds verschenken, diese nicht zurücknehmen wollen und es als müll betrachten, sollen sie es an ijemandne verschenken oder so. und dieser war ebe...

titus_shg am 05.03.2008 19:03:13:
, wobei ich die logik dahinter halt in frage gestellt habe;) Die Logik dahinter stellt in solchen Fällen wohl jeder denkende Mensch, der (noch) nicht von der MI "ferngesteuert" ist, in Frage ...;) MfG Andy...

Chummer am 05.03.2008 21:25:19:
sie die gratis verschickten CDs wenn sie aber cds verschenken, diese nicht zurücknehmen wollen Und wie kommt ihr darauf die wären gratis gewesen?? In der Original Nachricht wird von selling CDs and DVDs by mail gesprochen und hier heißt es: Ab...

 

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