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23. März 2006

CCC Urheberrechtsentwurf kriminalisiert die Schulhöfe

GVU jubelt erwartungsgemäß

Tief enttäuscht ist der CCC über das "kurzsichtige Handeln der Bundesregierung und ihre weitgehende Ignoranz gegenüber Verbraucherinteressen": das als "Kompromiss" schöngeredete Papier gehe kaum auf Verbraucherrechte ein, das Papier lese sich "streckenweise wie eine Wunschliste der Unterhaltungsindustrie".

Die faktische Abschaffung der Privatkopie bei DRM-geschützten Medien sei mit der Novelle die verbraucherfeindliche Regel geworden - der "Verbraucher muss in Kauf nehmen, dass er seine digitale Musiksammlung mit DRM verliert, wenn sein Abspielgerät kaputt geht". Mit den rechtlichen Weihen der kundenfeindlichen Kopierschutztechnik wird auch eine völlig falsche Botschaft vermittelt: angesichts des Sony-Debakels mit der Rootkit-Spyware XCP sei das Gegenteil notwendig. "Eine generelle Kennzeichnungspflicht für mit DRM versehene Medien ist dringend geboten. In Form und Gestaltung sollte sich diese an den Warnhinweisen auf Zigarettenpackungen orientieren", so der CCC.

Der Spiegel kritisiert massiv die Planungen, den Rechteinhabern gegenüber Internetprovidern ein Auskunftsrecht zur Identifizierung datentauschender Kunden zu gewähren. Damit würde nicht mehr die Staatsanwaltschaft bei den Providern Kundendaten anfordern, "sondern Time Warner, Sony-BMG, Universal, EMI und Co". Der CCC konstatiert den "Startschuss ... zu einer zu erwartenden Überlastung der Gerichte durch die massenhafte Verfolgung meist jugendlicher Filesharer", stattdessen wäre vonnöten, dass die Politik den Verbraucher vor einer immer hemmungsloser werdenden Rechteverwerterlobby schützt.

GVU-Geschäftsführer Jochen Tielke:

Das mache die Industrie schon selber, wiegelt die GVU die Bedenken ab. "Die Überschwemmung von Strafverfolgungsbehörden mit Strafanträgen gegen eine große Zahl von Verbrauchern ist zu keinem Zeitpunkt der strategische Ansatz der GVU gewesen und wird es auch in der Zukunft nicht sein. ... Ein solcher Ansatz ist im Hinblick auf die dann eintretende Überlastung von Polizei und Staatsanwaltschaften kontraproduktiv. Die Chance der Straftäter, die Raubkopien aus eigenen wirtschaftlichen Interessen gegen Geld in Umlauf bringen, der notwendigen strafrechtlichen Würdigung ihres Verhaltens zu entgehen, wird durch solche Massenverfahren erhöht - bedeutsame Verfahren drohen in einer unüberschaubaren Verfahrensflut unter zu gehen. Daher steht der notorische Verletzer des Urheberrechtes, der aus eigenen finanziellen Interessen Diebstahl geistigen Eigentums begeht und diejenigen, die diesem Täterkreis Nachschub liefern, die den beteiligten Industrien große Schäden zufügen, im Zentrum unserer Aktivitäten."

Davon ging auch Justizministerin Zypries aus: die Industrie habe "kein Interesse, einzelne Leute zu verfolgen", zitiert heise die Ministerin, die angab, die automatisierten Filesharer-Anzeigen der Logistep AG beispielsweise im Auftrag der Spieleschmiede Zuxxez oder dem 3P-Label der Hiphop-Crew Glashaus nicht zu kennen.

Es könne "eine Flutwelle von Abmahnungen mit erheblichen Anwaltskosten auf Eltern jugendliche Internetnutzer zukommen", so fürchtet entsprechend auch die Vorsitzende der Verbraucherzentralen Edda Müller. "Welche Downloads legal und welche illegal sind, ist für den Verbraucher in den meisten Fällen nicht erkennbar."

Wessen Versprechungen und Befürchtungen mehr zu trauen ist, wird wohl die Praxis zeigen.

  • 40 Kommentare zum Artikel
  • (ACHTUNG: absoulut unrealistisches, nicht lesenswertes Zukunftsszenario) Wir schreiben das Jahr 2009. Ich lehne mich zurück, betrachte halbwegs entspannt meinen Papierkorb, in den ich nun schon vor über 2 Jahren meinen Esel entsorgt habe, und fühle mich sicher, weil mich eigentlich niemand belangen kann, da ich keine illegalen Medien mehr downloade. Denn die [*(c)-Industrie] kann inzwischen dank dem fünften Korb der Urheberrrechtsreform ...

  • Zitat: Zitat von KayL  ... Schöne neue Welt... Lol, der Text ist gut, ja...

    ~Stefan~ am 26.03.2006 22:44
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