gullinews am Montag, 12.11.2007 19:18 Uhr
"Das Gesetz ist ein entscheidender Bruch mit der bisherigen Maxime des Datenschutzes, so wenig Daten wie möglich zu speichern. Eine EU-weite Vorratsdatensammlung aller Kommunikationsvorgänge für jeweils sechs Monate ist ein Unternehmen, das eine verfassungsrechtliche Prüfung unverzichtbar macht". Diese Aussagen von Herrn Hirsch wird die Zeitung "Die Welt" in ihrer morgigen Dienstagsausgabe abdrucken. Er spricht von einem "parlamentarischen Blindflug", in dessen Verlauf ein Gesetz beschlossen wurde, dessen Tragweite die Abgeordneten aufgrund der viel zu kurzen Beratungszeit überhaupt nicht haben absehen können. Hirsch plant seine Klage voraussichtlich im Dezember einzureichen, je nachdem wann die neuen Regeln im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Er vermisst die Existenz ausreichender Rechtsgrundlagen innerhalb der EU-Richtlinie. Neben der eigentlichen Vorratsdatenspeicherung der Telekommunikationsunternehmen für jeweils sechs Monate wird ab Januar nächsten Jahres auch der Schutz von Ärzten und Journalisten stark eingeschränkt. Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) kritisierte in einer Pressemitteilung, dass mit der Entscheidung des Parlaments Journalistinnen und Journalisten nicht mehr in der Lage seien, ihren Informanten lückenlosen Quellenschutz zu garantieren. Bundesvorsitzender Michael Konken:
"Der seriöse investigative Journalismus, der auf Informanten angewiesen ist, wird im Kern getroffen.
Journalisten haben eine herausragende Funktion im demokratischen Staat, die durch die Telekommunikationsüberwachung stark eingeschränkt werden kann. Einerseits gilt das Zeugnisverweigerungsrecht weiter. Kein Journalist kann also zur Preisgabe seiner Quellen gezwungen werden. Andererseits können ihn die Ermittler jetzt legal ohne sein Wissen ausspähen, bevor er das Zeugnisverweigerungsrecht überhaupt ausüben kann."
Der DJV fordert, dass dieser Widerspruch im Sinne des Informantenschutzes aufgelöst werden soll. Das EU-Mitglied Irland hatte den Europäischen Gerichtshof wegen der EU-Richtlinie angerufen. Mit einer Entscheidung kann aber erst in der zweiten Hälfte des nächsten Jahres gerechnet werden. Unabhängig davon tritt hier in Deutschland das Gesetz bereits ab dem 01.01.2008 in Kraft.
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shirasaya am 13.11.2007 22:18:36: |
e_c am 14.11.2007 02:57:30: |
Mincing_Machine am 14.11.2007 06:18:32: |
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