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12. November 2007

Burkhard Hirsch will Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung einlegen

Wie das Portal de.internet.com berichtet, plant der ehemalige Bundestagsvizepräsident Burkhard Hirsch (FDP) eine Verfassungsbeschwerde gegen das kürzlich erlassene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung einzulegen. Hirsch will im Auftrag der Politiker Leutheusser-Schnarrenberger, Piltz, Vogel, sowie der Bürgerrechtsorganisation 'Humanistische Union' Klage einlegen. Auch Ex-Innenminister Gerhart Baum (FDP), der bereits vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Online-Durchsuchung klagt, soll die Initiative inhaltlich unterstützen.

"Das Gesetz ist ein entscheidender Bruch mit der bisherigen Maxime des Datenschutzes, so wenig Daten wie möglich zu speichern. Eine EU-weite Vorratsdatensammlung aller Kommunikationsvorgänge für jeweils sechs Monate ist ein Unternehmen, das eine verfassungsrechtliche Prüfung unverzichtbar macht". Diese Aussagen von Herrn Hirsch wird die Zeitung "Die Welt" in ihrer morgigen Dienstagsausgabe abdrucken. Er spricht von einem "parlamentarischen Blindflug", in dessen Verlauf ein Gesetz beschlossen wurde, dessen Tragweite die Abgeordneten aufgrund der viel zu kurzen Beratungszeit überhaupt nicht haben absehen können. Hirsch plant seine Klage voraussichtlich im Dezember einzureichen, je nachdem wann die neuen Regeln im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Er vermisst die Existenz ausreichender Rechtsgrundlagen innerhalb der EU-Richtlinie. Neben der eigentlichen Vorratsdatenspeicherung der Telekommunikationsunternehmen für jeweils sechs Monate wird ab Januar nächsten Jahres auch der Schutz von Ärzten und Journalisten stark eingeschränkt. Der externer Link in neuem Fenster folgtDeutsche Journalisten-Verband (DJV) kritisierte in einer Pressemitteilung, dass mit der Entscheidung des Parlaments Journalistinnen und Journalisten nicht mehr in der Lage seien, ihren Informanten lückenlosen Quellenschutz zu garantieren. Bundesvorsitzender Michael Konken:

"Der seriöse investigative Journalismus, der auf Informanten angewiesen ist, wird im Kern getroffen.

Journalisten haben eine herausragende Funktion im demokratischen Staat, die durch die Telekommunikationsüberwachung stark eingeschränkt werden kann. Einerseits gilt das Zeugnisverweigerungsrecht weiter. Kein Journalist kann also zur Preisgabe seiner Quellen gezwungen werden. Andererseits können ihn die Ermittler jetzt legal ohne sein Wissen ausspähen, Bild von der Demo am 06.11.07 in Düsseldorf - Foto Lars Sobirajbevor er das Zeugnisverweigerungsrecht überhaupt ausüben kann."

Der DJV fordert, dass dieser Widerspruch im Sinne des Informantenschutzes aufgelöst werden soll. Das EU-Mitglied Irland hatte den Europäischen Gerichtshof wegen der EU-Richtlinie angerufen. Mit einer Entscheidung kann aber erst in der zweiten Hälfte des nächsten Jahres gerechnet werden. Unabhängig davon tritt hier in Deutschland das Gesetz bereits ab dem 01.01.2008 in Kraft.

  • Zitat: Zitat von shirasaya  Ach ja , stimmt ja . Der Depp is ja jetzt in Brüssel als EU Berater für Bürokratieabbau . Haste natürlich Recht ! Herzliche Grüsse zurück von einem SauPreuss Aus Bayern. Aber nicht von einem Bayern hätte ich schreiben müssen . P.S. so wird man hier tatsächlich manchmal genannt...

  • Vielleicht werden so noch einige andere aufmerksam, die jetzt völlig in der "UNSER LAND WIRD VOM TERROR UNTERWANDERT BOMBT ALLES WEG ICH WILL DIE TODESSTRAFE" Masche gefangen sind. Haben ja genug Leute geschluckt, dass es für ihre eigene Sicherheit ist. "Ich hab ja nichts zu verbergen." Na dann Hose runter, da ist auch nichts illegales drunter.

    Johnnsen am 14.11.2007 06:18
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