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28. September 2007
Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde zum Kfz-Massenscanning wird verhandeltDas Bundesverfassungsgericht hat für den 20. November 2007 Termin zur mündlichen Verhandlung über Verfassungsbeschwerden gegen den verdachtslosen Abgleich von Kfz-Kennzeichen mit Fahndungsdateien anberaumt. Die Beschwerden richten sich gegen das hessische und das schleswig-holsteinische Polizeigesetz, die beide den dauerhaften Einsatz automatischer Kennzeichenlesegeräte erlauben. Einmal mehr muss ein Gericht bearbeiten, was die Politik nicht einsehen kann oder will: dass die Schnüffel- und Überwachungswut Grenzen braucht, dass kein ganzes Volk unter Generalverdacht gestellt werden darf, um minimalste Erfolge in der Kriminalitätsbekämpfung vorweisen zu können. Unter Berufung auf das Rasterfahndungsurteil des BVerfG argumentieren die Beschwerdeführer, dass in Deutschland nach wie vor "grundrechtseingreifende Ermittlungen 'ins Blaue hinein'" nicht zugelassen sind. "Erlaubte man eine generelle, verdachtslose Kennzeichenüberwachung, mit welcher Begründung wollte man dann einer sonstigen generellen, verdachtslosen Überwachung der Bevölkerung zwecks 'Abgleichs mit dem Fahndungsbestand' entgegen treten, etwa einer automatischen Überprüfung aller Inhaber eingeschalteter Mobiltelefone, einer permanenten, kontaktlosen Fahndung anhand von RFID-Chips in mitgeführten Ausweispapieren oder einer generellen biometrischen Gesichtserkennung an jeder Straßenecke?" wird die Beschwerdeschrift zitiert. Die hessische Polizei als Vorreiter findet bereits Nachahmer: in Bayern, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sind bereits ähnliche Gesetze verabschiedet worden. Im Mai diesen Jahres wurde Verwandte News
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