Aus "mehreren Quellen" hat das virtuelle Datenschutzbüro erfahren, dass die SPD in Sachen Bundestrojaner das Wackeln probt. Unter "strikter Beachtung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sorgfältig beraten" will die Fraktion den Gesetzesentwurf, auf den sich Justizministerin Zypries und Innenminister Schäuble geeinigt haben.
Nach dem ist das Ausschnüffeln der Rechner erlaubt, solang dafür in keine Wohnung eingebrochen werden muss. Vorausgegangen waren Debatten, die einmal mehr den desolaten Zustand des Rechtsverständnisses im Kabinett dokumentierten - im Gespräch waren steile Thesen wie die, dass das "Betreten" einer Wohnung ja keine Durchsuchung sei, dass der Rechner nicht vom Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung geschützt sei, hinzu kamen wirre Statements über Sinn und Zweck der Rechnerverwanzung - Schnell müsse alles gehen, da unmittelbare Gefahr drohe, das hieß es allerdings bereits vor einem Jahr. "Sicher" sei der Trojaner, nicht auffindbar und individuell maßgefertigt, dabei steht in den Sternen, ob es überhaupt existierende Prototypen gibt. Die versprochene Wundersoftware wurde indessen regelmäßig zerlegt, ließen sich Regierungsvertreter auf konkretere Aussagen zu den Eigenschaften der "Remote Forensic Software" herab.
Zu befürchten ist nun eine weitere Haarespalterei über die Frage, ob das Abhören verschlüsselter VoIP-Kommunikation via Trojaner schon eine Wohnraumüberwachung, ein Einbruch auf einen privaten Computer oder nur eine Abhörmaßnahme ist. Oder ob ein Rechner tatsächlich zum Kernbereich der Privatsphäre gehört, ob ein Einbruch auf dem Rechner was anderes ist als ein Einbruch in eine Wohnung und ähnliche Spitzfindigkeiten mehr, die alle auf eines herauslaufen: wie müssen wir es nennen, damit es nichts mehr mit Bürgerrechten zu tun hat?
| 9 Reaktionen aus dem gulli:Board |
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Hollii am 17.04.2008 17:26:13: |
stormrider74 am 17.04.2008 18:08:31: |
DoktorDoom am 20.04.2008 16:46:09: |