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09. April 2008
Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch wird beschlossenDer Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages beschloss heute nach einer 45-minütigen Diskussion einige Änderungen an dem mehr als umstrittenen Gesetz zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte. Für die weit reichenden Korrekturen stimmten SPD sowie CDU/CSU. In Zukunft sollen zivilrechtliche Auskunftsansprüche bei dem Verdacht auf eine Urheberrechtsverletzung ohne größere Probleme durchgesetzt werden können. Lediglich ein Richter soll hierzu noch vonnöten sein. Im Gesamten betrachtet, ein Meisterwerk der Lobby. Der Entwurf, welcher voraussichtlich noch diese Woche abgesegnet wird, sieht einen Richtervorbehalt für den Auskunftsanspruch vor. Die Musik- und Filmindustrie waren selbst dagegen noch massivst in Form von Protesten vorgegangen. Für sie wäre das einzig sinnvolle gewünschte Mittel eine direkte Verbindung zum Provider, unter Umgehung jedweder staatlichen Organe. Der Datenschutzbeauftragte Peter Schaar kritisierte in diesem Zusammenhang eine "Kriminalisierung der Schulhöfe" in einem bisher unbekannten Ausmaß. Geplant sind auf jeden Fall weitere juristische Raffinessen durch die Bundesregierung, so beispielsweise die schon länger von Justizministerin Zypries ins Gespräch gebrachte Deckelung der Abmahnungsgebühren auf 100,- Euro für die erste Abmahnung. Ob sich dieser Vorschlag durchsetzen kann - insbesondere in Anbetracht des Juristenanteils im Bundestag - bleibt mit wohlwollenden Blicken abzuwarten. (firebird77) Verwandte News
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Zitat: Zitat von br-fl Im Zivilrecht gibt es den Kläger und den Beklagten. Beschuldigte gibt es nur im Strafrecht! Der Kläger, der die Klage einreicht muss stichhaltig BEWEISEN bzw. BEWEIS über seine Klage führen. Die Beweislast liegt IMMER beim Kläger (ebenso wie im Strafverfahren beim Staatsanwalt) ..... alles andere ist blödsinn! Kann man so generell nicht sagen. a) Jede Partei bringt ... Gravenreuth am 14.04.2008 10:42
Zitat: Zitat von Gravenreuth Kann man so generell nicht sagen. a) Jede Partei bringt erst einmal nur Beweisangebote für das Gericht. b) aa) Wenn der Beklagte sich rügelos einläßt oder bb) es nach Überzeugung des Gerichts es hierauf nicht ankommt dann wird kein Beweis erhoben. Beweistermine sind die Ausnahme und nicht der Regelfall! c) Beweispflichtig ist immer die Partei für die der zu beweisende ... br-fl am 14.04.2008 14:20
OLG Karlsruhe, RE WuM 1984, 267. Chummer am 14.04.2008 15:01
Zitat: Zitat von Moses Nein, ich kann nicht glauben, dass er hier bewusst seinen Eid (den er hoffentlich mal abgelegt hat) bricht. Wenn die Ärzte (nicht die Band ) ihre abgelegten Eide schon brechen, kannst du doch nicht von einem Rechtsanwalt verlangen, dass er seinen auch hält. Destiny666 am 14.04.2008 15:37
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