gullinews am Mittwoch, 09.04.2008 20:15 Uhr
Der Entwurf, welcher voraussichtlich noch diese Woche abgesegnet wird, sieht einen Richtervorbehalt für den Auskunftsanspruch vor. Die Musik- und Filmindustrie waren selbst dagegen noch massivst in Form von Protesten vorgegangen. Für sie wäre das einzig sinnvolle gewünschte Mittel eine direkte Verbindung zum Provider, unter Umgehung jedweder staatlichen Organe.
Die Veränderungen, die an dem Gesetz vorgenommen wurden, behalten nebst zahlreiche undurchsichtigen Stellen, auch die Passage "im gewerblichen Ausmaß". So soll also ein Auskunftsanspruch nur dann zu genehmigen sein, wenn die Art und der Umfang der Urheberrechtsverletzung diesen Rahmen erreicht hat. Wann das der Fall ist, darüber scheiden sich die Geister. Zum einen ist zwar klar, dass jeder von dieser Passage erfasst ist, der urheberrechtlich geschützte Dateien illegal herauf oder herab lädt und diese verkauft, laut den Rechtsexperten des Bundestages liegt es jedoch auch an der "Qualität" der Datei, ob von einem gewerblichen Ausmaß gesprochen werden kann. So kann eine besonders große Datei - welch interessanter Ansatz - oder bereits das Herunterladen eines kompletten Filmes diese "Qualitätsgrenze" sprengen. Wer schlussendlich darüber entscheidet, ob ein Film qualitativ wertvoll oder doch nur ein Abfallprodukt war, bleibt abzuwarten.
Der Datenschutzbeauftragte Peter Schaar kritisierte in diesem Zusammenhang eine "Kriminalisierung der Schulhöfe" in einem bisher unbekannten Ausmaß.
Geplant sind auf jeden Fall weitere juristische Raffinessen durch die Bundesregierung, so beispielsweise die schon länger von Justizministerin Zypries ins Gespräch gebrachte Deckelung der Abmahnungsgebühren auf 100,- Euro für die erste Abmahnung. Ob sich dieser Vorschlag durchsetzen kann - insbesondere in Anbetracht des Juristenanteils im Bundestag - bleibt mit wohlwollenden Blicken abzuwarten. (firebird77)
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br-fl am 14.04.2008 14:20:10: |
Chummer am 14.04.2008 15:01:20: |
Destiny666 am 14.04.2008 15:37:37: |
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