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30. November 2007
Bundesrat stimmt der Vorratsdatenspeicherung zu Zum Glück gibts noch das VolkDenn sonst würde sich wohl niemand mehr sonderlich um die Grundrechte in Deutschland kümmern. Der Bundesrat hat der VDS zugestimmt, zum ersten Januar 2008 könnte somit das gesetz in Kraft treten, welches Internet- und Telefonieprovider zur Speicherung von Verbindungsdaten für 6 Monate zwingt. Bereits im Vorfeld wurde im Bundesrat auch der Zugriff der Musikindustrie auf entsprechende Daten gefordert, die ursprünglich zur "Bekämpfung schwerer Straftaten" gedacht sein sollten. Aber glücklicherweise engagieren sich tausende von Bürgern gegen den massiven Eingriff in die Privatsphäre. Der AK Vorrat vermeldet täglich hunderte von weiteren Vollmachten besorgter Bürger, in deren Namen gegen das Gesetz Verfassungsbeschwerde eingereicht werden soll. Trotz der Ignoranz der Politik besteht also Grund zur Hoffnung: demokratische Kontrollstrukturen, die das Aushebeln zentraler Grundrechte verhindern sollen, scheinen immerhin noch zu existieren, auch wenn seitens der Politik offenbar der gesamten Bevölkerung das Misstrauen ausgesprochen wurde. vermeldet, dass "immer noch jeden Tag hunderte Vollmachten für die Verfassungsbeschwerde" eingehen. 13.000 Mitkläger werden nach wie vor nur deswegen angegeben, weil es noch keine aktuelle genaue Zählung gibt.
Der "...die Vorschrift des § 113 Telekommunikationsgesetz entgegen der Aussagen der Bundesjustizministerin ermöglichen wird, Internetnutzer ohne richterlichen Beschluss anhand der genutzten IP-Adresse sechs Monate lang rückwirkend zu identifizieren. Schon zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten soll diese Befugnis bestehen." Bettina Winsemann (Twister) ergänzte: "Damit wird nicht nur klar, dass die Befürchtungen der Bürgerrechtler mehr als berechtigt und die Beruhigungen der Politiker nichts als Beschwichtigungen waren. Nein, es wird auch klar, dass hier die Privatsphäre aller TK-Nutzer abgeschafft wird, um demnächst aufzuklären, wer einen Klingelton aus dem Internet geladen hat. Das ist an Absurdität nicht zu überbieten." Einmal mehr soll an das " Verwandte News
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Zitat: Zitat von Habek Es kommt nicht nur darauf an, ob der Beweis anders nicht erbacht werden kann, sondern auch, ob die Tat schwer genug ist. WO STEHT DAS? Ein anderes Beispiel: bei einer schweren Körperverletzung bei einer Schlägerei unter Suffköpfen auf dem Jahrmarkt wird man wohl kaum auf die Verbindungsdaten der Verdächtigen zurückgreifen, weil der Zugriff in keinem Verhältnis zur Tat ... titus_shg am 02.12.2007 16:28
Ka ob das im Tatenkatalog steht, wenn es drin steht, ja, wenn nicht, nein. Habek am 02.12.2007 16:31
Zitat: Zitat von Habek Ka ob das im Tatenkatalog steht, wenn es drin steht, ja, wenn nicht, nein. Es gibt keinen "Tatenkatalog", schwere Straftaten sind solche mit Höchststrafe 5 Jahren und aufwärts. Also auch schwere KV. Aber zu wissen, mit wem der Schläger in den letzten Monaten so alles telefoniert hat, würde die Jahrmarkt-Schlägerei im Suff wohl nicht aufklären können. DAS ist mit ... titus_shg am 02.12.2007 16:36
Wenn die Politik es durchsetzen will dann setzt sie es auch durch, da scheissen die auf die Meinung des Volkes und dann können wir wieder sehen dass wir nur kleine Fische sind die nix zu sagen haben. Wir werden sehen und ihr werdet sehen dass das Gesetz in Kraft tritt, und wenn es 1000000 Unterschriften dagegen in der Sammelklage vorliegen. Ich werde auf jeden Fall nicht mehr wählen und das meine ich ganz ernst, bis wir wieder eine neue ... Propylon am 03.12.2007 14:18
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