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23. Mai 2008
Bundesrat nickt Gesetz zur zivilrechtlichen Durchsetzung geistigen Eigentums abDer Bundesrat hat heute das "Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums" abgesegnet, nachdem der Bundestag bereits im April der Gesetzesnovelle zugestimmt hatte. Nur so richtig zufrieden scheint keiner mit dem Gesetz zu sein. Durch die Änderung des Gesetzes entsteht erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik ein Auskunftsanspruch gegenüber unbeteiligten Dritten. Dank des zivilrechtlichen Auskunftsanspruches können Urheberrechtsinhaber bei unbeteiligten Dritten wie zum Beispiel Providern Informationen über vermeintliche Urheberrechtsverletzer einfordern. Dafür ist allerdings weiterhin ein Richterentscheid nötig - von dem zumindest Markus Beckedahl von netzpolitik.org mit Verweis auf die Überlastung der Justiz wenig hält. "In der Praxis wird das neue Gesetz keine Auswirkungen haben. Auskunft müssen Provider erst nach einem richterlichen Beschluss erteilen. Und der wird nur erlassen, wenn Urheberrechtsverletzungen im gewerblichen Ausmaß stattgefunden haben. Gerade das ist bei den Tauschbörsen aber normalerweise nicht der Fall. Hier findet der Tausch von Kinderzimmer zu Kinderzimmer statt." Anders sieht das der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar, der zur gleichen Entscheidung von einer "Kriminalisierung der Schulhöfe" sprach. Rechtsanwalt Patrick Breyer warnt davor, dass eine gewerbliche Urheberrechtsverletzung nach Ansicht des Gesetzgebers schon vorliegen könne "wenn eine besonders umfangreiche Datei, wie ein vollständiger Kinofilm, oder ein Musikalbum oder Hörbuch vor oder unmittelbar nach seiner Veröffentlichung in Deutschland widerrechtlich im Internet öffentlich zugänglich gemacht werden." Vor der heutigen Entscheidung im Bundestag hatte der Rechtsausschuss des Bundesrates noch bemängelt, dass seine umfangreichen Änderungsvorschläge nicht eingearbeitet worden waren. Der Auskunftsanspruch gegenüber Dritten gehe bei Urheberrechtsverletzungen im Internet "regelmäig" ins Leere. Auch der Deutsche Journalisten-Verband hätte gerne noch Änderungen gesehen. Statt der nun vereinbarten Orientierung des Schadensersatzes an gängigen Honoraren hätte man dort eine doppelte Entschädigung bevorzugt. Mit der jetzigen Regel ginge die abschreckende Wirkung des Schadensersatzes verloren. Auf der anderen Seite sehen die Verbände der Telekommunikationsbranche in einer gemeinsamen Mitteilung den nun verabschiedeten Entwurf als gerade noch vertretbaren Kompromiss. Der werde allerdings durch kürzliche Forderung nach einer Sperrung des Internets für ertappte Urheberrechtsverletzer bereits wieder gefährdet. Weitergehenden Forderungen der Musik- und Filmindustrie müsse die Bundesregierung eine Absage erteilen. Zu den weiteren Änderungen des Gesetzes gehört auch eine eher verbraucherfreundliche Regelung: Die Kosten für eine erste Abmahnung werden auf höchstens 100 Euro gedeckelt, solange es sich nicht um eine kommerzielle Urheberrechtsverletzung handelt. Allerdings hatten auch hier Lobbyverbände einen Erfolg feiern können - denn in früheren Vorschlägen war noch von einer Höchstgrenze von 50 Euro die Rede gewesen. (via FutureZone) Verwandte News
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Zitat: Köhler kann nur das Gesetz abschmettern, wenn es nicht gesetzeskonform zustandekam. Ihm obliegt kein inhaltliches Prüfungsrecht. Allein das BVerfG darf ein Gesetz auf dessen Verfassungsmäßigkeit überprüfen. Quark! Köhler selbst hat schon Gesetzen die Unterschrift verweigert weil diese nicht verfassungskonform waren. Chummer am 24.05.2008 23:42
Zitat: Zitat von Chummer Quark! Köhler selbst hat schon Gesetzen die Unterschrift verweigert weil diese nicht verfassungskonform waren. Sag bzw. schreib ich doch... SPMan am 25.05.2008 10:45
Zitat: Zitat von Destiny666 Die Entscheidungen des BVerfG geht den Politikern also anscheinend am Arsch vorbei. Und wenn gegen dieses neue Gesetz auch wieder Klage erhoben wird, dann wird wieder ein neuer Weg gefunden. Wenn man die letzten Jahre beobachtet scheint dies immer öfters der Fall zu sein, vor allem bei einigen Aussagen von Politikern. ("Dann müssen wir halt das Grundgesetz ändern" (ab §21 ... SPMan am 25.05.2008 10:47
Zitat: Sag bzw. schreib ich doch... Die Zeit.. die Zeit... Chummer am 25.05.2008 11:38
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