Nach einem erfolgten richterlichen Beschluss sollen Polizei und Staatsanwaltschaft darauf zugreifen können. Geplant ist laut EU-Recht damit den Terrorismus und Delikte im Bereich der schweren Kriminalität besser bekämpfen zu können. Die Inhalte der Gespräche bzw. die anderen Inhalte sollen nicht aufgewahrt werden. Gespeichert wird aber ab Januar die Rufnummer, Beginn und Ende der Verbindung, das Datum und Uhrzeit sowie bei Handy-Telefonaten und SMS auch der Standort des Benutzers. Je nach Anbieter kann mehr oder weniger genau ermittelt werden wo sich der Handybenutzer zur Zeit des Telefonats aufgehalten hat. In einem am 24. 12. veröffentlichten Interview bei net-tribune sagte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar zum Thema Richtervorbehalt bzw. Transparenz der Bürger:
"Wenn wir ins Gesetz schauen, dann sind diese Hürden überhaupt nicht durchgängig. So dürfen die Daten auch bei minder schweren Straftaten verwendet werden, die mittels Telekommunikation begangen worden sind. Und wo ist heute keine Telekommunikation im Spiel, sobald der Täter zum Beispiel ein Handy in der Tasche hat? Zudem dürfen auch Nachrichtendienste auf die Daten zugreifen, und zwar ohne Richtervorbehalt.
Hinzu kommt, dass die gespeicherten IP-Adressen nach Auffassung der Bundesregierung nicht unter das Fernmeldegeheimnis fallen. Auf sie dürfen auch viele andere Behörden zurückgreifen, also auch Nachrichtendienste, Ordnungsämter und die Steuerfahndung. Der Wahrheitsgehalt der Behauptung, die Informationen seien durchgängig von hohen Hürden geschützt, erscheint vor diesem Hintergrund zweifelhaft. (...)
Die Vorratsdatenspeicherung erhöht die Datenmenge, die über jeden Einzelnen gespeichert wird, immens. Das gilt besonders für die Internetnutzung. Beim Handy und beim normalen Telefon hatte der Einzelne bisher die Möglichkeit, diese Daten löschen zu lassen oder die Nummern zu kürzen. Diese Möglichkeit entfällt nun und die Speicherungsdauer verdoppelt sich."
Auch die Verfolgung von Filesharern und anderen illegalen Downloadern von Musik, Filmen oder Büchern dürfte unter Mithilfe der VDS leichter zu realisieren sein. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat angekündigt, bei Erscheinen des Gesetzes im Bundesgesetzblatt Verfassungsbeschwerde einzulegen. Es verbleiben lediglich sechs Tage bis zur totalen Protokollierung der Telekommunikation aller Bundesbürgerinnen und Bundesbürger...
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Kerian am 09.01.2008 15:07:52: |
FRANCISCO-09 am 10.01.2008 17:16:44: |
baros32 am 10.01.2008 17:26:46: |
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