gullinews am Mittwoch, 10.05.2006 12:36 Uhr
Als kleine Sensation wird das Vorgehen dennoch gefeiert: prinzipiell ist das Rippen von CDs in Großbritannien zum Zweck des Befüllens von MP3-Playern augenblicklich illegal.
Angenommen wird, dass der Verband die gängige Rechtsprechung nicht geändert wissen will und eine gezielte Ausnahme für den privaten Gebrauch etablieren will. Die Möglichkeit, Tauschbörsenaktivitäten zu verfolgen, soll beibehalten werden, die private Nutzung gekaufter Musik auf dem mobilen Player hingegen grundsätzlich gestattet.
Kunden wollen geshoppte Tracks anhören, worauf und wann sie wollen: dass diese Einsicht offenbar langsam zu den Labels durchdringt, ist mehr als begrüßenswert. Faktisch hinkt der Phonoverband der Realität indessen ein wenig hinterher: wer Musik auf den Player packen möchte, hat weniger ein Problem mit dem juristischen Status der Privatkopie im Königreich denn mit den diversen Kopierschutztechniken auf Un-CDs.
Aber immerhin: der Schritt zur Erkenntnis, dass die Privatkopie kein Privileg der Kunden darstellt, welches die Labels aus der Tiefe ihrer gütigen Herzen gnädig zugestehen, ist begrüßenswert. Nun sollte es nur nicht beim Däumchen drehen bleiben. Bezüglich der DRM-Seuche sitzen die Labels jedoch durchaus an den Steuerknüppeln und nicht im Passagierraum.
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gullinews am 10.05.2006 11:25:14: |
Unregistriert1 am 10.05.2006 12:20:37: |