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01. Juni 2008

Bremen Internetfahnder der Piraterie angeklagt

In Bremen sitzen zwei Internetfahnder der Polizei möglicherweise schon bald selber auf der Anklagebank. Sie werden verdächtigt, Filme und Musik im großen Ausmaß heruntergeladen zu haben. Bei einer Razzia am Freitag in den Privatwohnungen der Beamten fand man diese auf DVDs und CDs in großer Anzahl.

In Bremen sitzen zwei Internetfahnder der Polizei möglicherweise schon bald selber auf der Anklagebank. Sie werden verdächtigt Filme und Musik im großen Ausmaß heruntergeladen zu haben. Bei einer Razzia am Freitag fand man diese auf DVDs und CDs in großer Zahl.

Noch ist unklar, ob es sich dabei tatsächlich um Raubkopien handelt. Ebenso, wie die mögliche Benutzung von Polizeicomputern für illegale Zwecke ausgesehen hat. Der Fall wurde übrigens durch einen Kollegen der beiden zur Anzeige gebracht. Anfang dieses Jahres hatte es einen ähnlichen Fall bei Sony BMG gegeben, auch hier waren Ermittler unter den Verdacht geraten, illegale Software zu nutzen. Das betroffene Unternehmen PointDev verklagte Sony auf 300.000 Euro Schadensersatz, der Ausgang dieses Falles ist auch noch offen.

Das große Problem von Rechtevertretern der Industrie sind gewiss solche Fälle, denn während man auf der einen Seite Ermittler auf Kinder ansetzt, hat man auf der anderen Seite kein Problem damit, dass Raubkopien in den eigenen Reihen sogar kommerziell genutzt werden.

Schon die Römer haben erkannt, dass jede Aufsicht ein Problem darstellt, denn "wer außer den Wächtern selbst wacht über die Wächter?" (Decimus Junius Juvenalis 55-127 AD)

All das wirft wieder die Frage auf, wie ein System, in dem die Wächter des Gesetzes auch nur Menschen sind, sicher gemacht werden kann. Vielleicht sollten diese Gesetzte so angewendet werden, dass auch die Jäger zu den Gejagten werden können - gleiches Recht für alle.

(via: derStandard)

  • 27 Kommentare zum Artikel
  • vorneweg auch schon mal sry für ot, aber ich muss nochmal kurz auf das Kiffen zurückkommen. Durch Mitrauchen in einer Runde macht man sich nicht strafbar, wenn nicht gerade einer der Beteiligten mit dem Finger auf den Besitzer zeigt. Und zu dem Thema Führerschein, man gilt nicht von vornerein als ungeieignet bei einem einfachen Verstoß gegen das BtmG (solange du dabei nicht als Fahrer im Auto sitzt, natürlich ), es muss eine Regelmäßigkeit ...

    roster-player am 06.06.2008 09:01
  • Zitat: Zitat von $ ICH $ wer hat denn bitteschön wirklich geglaubt, dass die grünhemden sich nicht die technik uns die möglichkeit zum datenklau bzw. illegalen downloaden nutzen. Na ja, das sehe ich etwas anders. Wer sich schon einen Beruf aussucht, bei dem es seine Arbeit ist, Straftaten anderer (gnadenlos) zu verfolgen, (mit Beamtenstatus, Altersversorgung und allem drum und dran), der sollte sich ...

    titus_shg am 06.06.2008 10:22
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