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23. Juni 2007
BREIN Reloaded Everlasting.nu runtergefahrenBREIN, die 'Bescherming Rechten Entertainment Industrie Nederland', eine Gesellschaft bestehend aus Vertretern niederländischer Firmen der Musik- und Filmindustrie, hat kürzlich den Provider Leaseweb mit einer Klage dazu gezwungen, die Pforten der relativ unbedeutenden BitTorrent-Trackerseite Everlasting.nu zu schließen. Unklar bleibt, wie der Richter zu seinem Urteil gekommen ist und ob durch dieses Urteil grundsätzlich das Angebot von BitTorrent-Files auf holländischen Servern strafbar und dadurch angreifbar werden könnte. Die Gesellschaft BREIN scheint dies zu denken, ohne den Namen des neuen Ziels zu nennen, hat man bereits eine weitere Klage gegen eine andere BitTorrent-Seite angekündigt. Alleine den Anbieter innerhalb der Niederlande zu wechseln hätte dann wohl wenig Sinn - das Unternehmen Leaseweb ist nicht für die Rechtslage des Landes verantwortlich, in dem sich dessen Hauptsitz befindet.
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Amtsgerichte scheinen in den Niederlanden genauso (in)kompetent zu sein wie in D. quasimodo2000 am 23.06.2007 17:57
LOL die masche is ja wohl der hammer. erst setzen die "rechteinhaber" fakefiles auf die tracker und lassen dann die seiten schließen weil gegen das urheberrecht verstoßen wird. nur weil jemand einen torrenttracker betreibt heißt das doch noch lange nicht das da gegen irgendwelche sog. gesetze verstoßen wird. Oj1 am 23.06.2007 18:43
Mein Gott! Können sich diese Idioten auch mal mit der Materie auseinander setzen? Ein Torrentfile an sich ist in keinster weise illegal! Grund: Das urheberrechtlich geschütze werk ist nicht darin enthalten! unglaublich wie verdammt inkompetent (in höchstem maße) die richter sind (die meisten). erzähl dennen doch einfach, dass ein trojaner windows verbessert und die schluckens! Wandang am 24.06.2007 02:08
Gerade hat BREIN den Provider Leaseweb dazu gebracht, auch demonoid.com vom Netz zu nehmen: Anti-Piracy Organization Tries to Shut Down Demonoid Zitat: Zitat von Wandang Ein Torrentfile an sich ist in keinster weise illegal! Grund: Das urheberrechtlich geschütze werk ist nicht darin enthalten! Das sehen die Richter in Amsterdam leider ganz anders, im Fall von everlasting.nu hat BREIN die ... Hadron am 27.06.2007 17:58
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