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14. Juli 2005

Bockwurst-Upper werden von S.A.D belangt

S.A.D. nimmt Schaden von 513.000 Euro an, Nachweis jedoch schwierig

Die Firma S.A.D und Engelmann Media, die unter anderem Programme wie CDRWin, GameJack, MovieJack, VideoJack und die Simon Tools vertreiben, hat gegenüber ehemaligen Uppern bei Bockwurst Schadensersatzforderungen in Höhe von 513.000 Euro geltend gemacht. Ein entsprechendes Schreiben wurde mindestens einem der Upper zugestellt, nach Abschluss des Strafverfahrens gegen die Bockwurst-Betreiber sollen die anderen Upper ebenfalls solche Schreiben erhalten. Eine Zivilklage mit einem zugrundegelegten Streitwert in Höhe von 250.000 Euro ist von S.A.D. dazu nun eingereicht worden, Zivilklagen gegen die restlichen Upper seien nach Abschluss des Strafverfahrens geplant.

Die Aufnahme des Strafverfahrens wird jedoch noch auf sich warten lassen: vor Anfang September sei damit nicht zu rechnen, da erst die Verteidiger aller Beklagten Akteneinsicht bekommen müssen. Indessen dürfte die auf das Strafverfahren folgende Schadensersatzforderung von S.A.D. nur der Anfang einer Reihe von Zivilklagen sein: seitens anderer Unternehmen würden ebenfalls Schadensersatzklagen vorbereitet, so der Anwalt eines der Beklagten.

Dennoch herrscht vorsichtige Zuversicht bei den Beklagten, dass weder der totale Ruin noch die Privatinsolvenz drohen: die Streitsumme wurde von S.A.D. unter der Vorannahme kalkuliert, dass die Leecher der bei Bockwurst angebotenen Programme diese gekauft hätten, falls Bockwurst sie nicht gratis angeboten hätte. Diese Annahme ist indessen mehr als hypothetisch und sorgt auch bei den Schadenskalkulationen, die Musik- Film- und Softwarewirtschaft regelmäßig unters Volk werfen, eher für Heiterkeit. Seitens der Verteidigung wird entsprechend bezweifelt, dass der laut S.A.D. entstandene Schaden realistisch sei. Entsprechend müsse zunächst von S.A.D. nachgewiesen werden, dass die Leecher die Programme tatsächlich gekauft hätten, wäre Bockwurst nicht gewesen. Falls sie jedoch nur geladen wurden, weil sie gratis verfügbar waren, ist entsprechend kein Schaden entstanden. Der Nachweis, dass die Leecher die Programme tatsächlich gekauft hätten, dürfte indessen schwer zu erbringen sein: man müßte die Leecher ermitteln und entsprechend befragen. Abgesehen vom Aufwand: die Antworten auf diese Frage lassen sich leicht denken.

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