gulli: BMJ darf nicht mehr loggen: IP-Speicherung bei Websites unzulässig

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01. Oktober 2007

BMJ darf nicht mehr loggen IP-Speicherung bei Websites unzulässig

Ein Berliner Gericht hat dem Bundesjustizministerium in einem Grundsatzurteil untersagt, das Verhalten der Besucher des Internetportals des Ministeriums aufzuzeichnen. Vom Urteil wird angenommen, dass es starke Resonanz in der deutschen Internetlandschaft haben wird. Das Anlegen von IP-Logs und Surfprofilen könnte auch anderen Webseitenbetreibern untersagt werden.

Mit Urteil vom 27.03.2007 hat das Amtsgericht Berlin Mitte dem Bundesjustizministerium verboten, "...Daten des Klägers, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Internetportals 'www.bmj.bund.de' übertragen wurden, über das Ende des jeweiligen Nutzungsvorgangs hinaus zu speichern". Da per IP-Adresse ein Besucher der Seite im Nachhinein identifiziert werden könne, ist insbesondere das Speichern der IP-Adresse verboten. Die Datensammlung verletze das Recht der Bürger auf informationelle Selbstbestimmung. Patrick Breyer von daten-speicherung.de dazu:

"Selbst der Deutsche Bundestag protokolliert gegenwärtig das Verhalten der Nutzer seines Internetportals auf Vorrat – unter Verstoß gegen seine eigenen Gesetze. Ich fordere alle öffentlichen Stellen des Bundes und der Länder auf, die rechtswidrige Vorratsspeicherung spätestens bis zum Jahresende abzustellen. Andernfalls müssen weitere Gerichtsverfahren eingeleitet werden."

Das AG Berlin setzt damit auch ein deutliches Zeichen gegen die geplante Verbindungsdatenspeicherung, die von der Regierungskoalition durchgedrückt werden soll. Über 40 Datenschutz-, Berufs- und Wirtschaftsverbände haben die Koalition bereits aufgefordert, das Vorhaben auf Eis zu legen, bis der Europäische Gerichtshof über eine dagegen anhängige Klage entschieden hat.

Daher ist besonders interessant, dass das jetzige Präzedenzurteil nicht gegen ein Wirtschaftsunternehmen, sondern eine staatliche Behörde ergangen ist. Nichtmals "irgendeine" Behörde, sondern das Justizministerium, welches im Gerangel um Online-Durchsuchung und Verbindungsdatenspeicherung keine geringe Rolle spielt. Breyer attestiert bissig, dass das Urteil aufzeige,

"...dass das Bundesjustizministerium nicht in der Lage ist, die rechtlichen Vorgaben zum Schutz unserer Privatsphäre einzuhalten. Mit der aktuell geplanten Zwangsprotokollierung jeglicher Telekommunikation in Deutschland (Vorratsdatenspeicherung) wird sich dies verheerend auswirken. Ich beobachte mit Sorge, dass auf Seiten des Staates zunehmend eine Nützlichkeitslogik an die Stelle der strikten Beachtung und Respektierung von Gesetz und Verfassung tritt. Das Bundesverfassungsgericht musste in den letzten Jahren immer öfter verfassungswidrige Gesetze der Politik aufheben. Wie kann die Politik vom Bürger glaubwürdig die strenge Einhaltung der Gesetze verlangen ('Null Toleranz'), wenn sie selbst immer häufiger die Gesetze bricht?"

Das externer Link in neuem Fenster folgtUrteil gegen das Bundesjustizministerium ist rechtskräftig.

  • IP Logs ganz verbieten wäre Schwachsinn, denn dann----->inetbetrug, exploiting, hacking und alles nich nachvollziehbar...

  • Zitat: Zitat von Azreael  Bezieht sich das Urteil wirklich nur auf Seiten des Bundes? Würde mich schon wundern. Andererseits - wenn es sich wie ich vermute auf alle deutschen Seiten bezieht dann dürfte quasi jeder Seitenbetreiber angreifbar sein. Das Urteil bezieht sich nur auf den konkreten Fall. Nicht auf mehr. Sprich, wenn du IP auf deinem Webspace IP logst (Was fast jeder tut - Apache logs), ...

    Lim_Dul am 03.10.2007 21:02
  • http://die-linke.de/presse/presseerk...eichern-nicht/ Es gibt sogar Parteien die mit machen staat dagegen zu sein

    Karl Marx am 06.10.2007 01:45
  • 1. Dürfen in Logfiles nun keine IP-Adressen mehr auftauchen, auch wenn sie nach einem Durchlauf für Webalizer gelöscht werden? 2. Wenn in der Datenschutzerklärung steht, dass z.B. bei Forenpostings die IP-Adresse mitgespeichert wird...ist das in Ordnung?

    kryptikarl am 08.10.2007 16:14
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